Eine junge Frau steuert lächelnd eine Drohne in einer Winterlandschaft.
Drohnenversicherung

Per­fek­ter Flug­spaß: Mit der Droh­nen­ver­si­che­rung abheben.

Mit Ihrer Drohne betrachten Sie die Welt aus anderen Perspektiven. Und für das gute Gefühl, alle rechtlichen Vorgaben erfüllt zu haben, dafür gibt es unsere Drohnenversicherung. Klicken Sie sich durch unseren Drohnencheck, um mit dem passenden Schutz gut abgesichert in die Lüfte zu gehen.

Drohnenversicherung – Ihre Vorteile

  • Haftpflicht-Versicherung für die Luftfahrt
  • Absicherung Ansprüche anderer z.B. durch herabfallende Drohne
  • Beschädigungen anderer Sachen durch die Drohne z.B. Auto (Sachschaden)
  • Verletzung von Personen durch die Drohne (Personenschaden)
  • zusätzlicher finanzieller Schaden (Vermögensschaden nach Personen- oder Sachschaden)

Warum sollte ich meine Drohne versichern?

Eine junge Frau sitzt auf Treppen im Freien und tippt auf ihrem Smartphone.
„Dann hat mich mein Nachbar gefragt was passiert, wenn seiner Frau oder ihm meine Drohne auf den Kopf fällt, weil ich noch ungeübt bin. Ich ganz cool: Bin versichert.“
Lisa, 28 Jahre

Drohnen sind ein beliebter Freizeitspaß quer durch alle Altersklassen. Mit dem Betrieb einer Drohne sind jedoch viele gesetzliche Vorschriften und Haftungsrisiken verbunden. Mit unserem Drohnencheck erfahren Sie, worauf Sie achten müssen. Im Anschluss können Sie die passende Drohnenversicherung gleich online abschließen.

Im Überblick: Unsere Drohnen-Haftpflichtversicherungen im Vergleich

Bezeichnung Flug­mo­delle bis 25 kg | ohne Sensor/Kamera Unbe­mann­tes Luft­fahr­zeug | mit Sensor/Kamera
Beschreibung Beliebig viele Flugmodelle versicherbar Ihr Schutz für eine Drohne
Hervorhebung Top-Schutz für einen schönen Flug Sorgenfreies Flugvergnügen
Eigenschaften
  • Luftfahrt-Haftpflicht
  • Absicherung Ansprüche anderer bis 1,5 Mio Euro
    (
    Sonderziehungsrechte 750.000 SZR)
  • Drohne beschädigt andere Sachen (Sachschaden)
  • Drohne verletzt andere Personen (Personenschaden)
  • zusätzlicher finanzieller Schaden (Vermögens-
    schaden nach Personen-
    oder Sachschaden)
  • registrierte:r Halter:in und berechtige:r Benutzer:in
  • unlimitierte Anzahl an Flugmodellen
  • Luftfahrt-Haftpflicht
  • Absicherung Ansprüche anderer bis 3 Mio Euro
  • Drohne beschädigt andere Sachen (Sachschaden)
  • Drohne verletzt andere Personen (Personenschaden)
  • zusätzlicher finanzieller Schaden (Vermögens-
    schaden nach Personen-
    oder Sachschaden)
  • registrierte:r Halter:in und berechtige:r Benutzer:in
  • eine Drohne

Versichert sind:

Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die auf die Verwendung der versicherten Drohne zurückzuführen sind und aus welchen Schadensersatzansprüche entstehen können.

 bis 1,5 Mio Euro
(Sonderziehungsrecht 750.000)

wahlweise bis
1,5 Mio Euro oder
3 Mio Euro
(Sonderziehungsrecht 750.000)

Mitversicherte Personen:

  • die:der behördlich registrierte Halter:in
  • die:der berechtigte Benutzer:in

Örtlicher Geltungsbereich:

  • Europa im geographischen Sinne
  • Außereuropäische Mittelmeer-Anrainerstaaten
  • Kanarische Inseln, Madeira und Azoren

Anzahl der zu versichernden Flugobjekte

unbegrenzte Anzahl versicherbar

1

Zusatzdeckung optional:
Wettbewerb außerhalb von Österreich
(Teilnahme an Wettbewerben, Schauvorstellungen, Akrobatik, Kunst- und Rekordflügen)

Link Jetzt online abschließen Jetzt online abschließen

Häufig gestellte Fragen zur Drohnenversicherung

Was kostet eine Droh­nen­ver­si­che­rung?

Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen davon ab, ob Sie das unbemannte Luftfahrzeug gewerblich oder privat nutzen, weiters vom Modell (und seiner Kategorie) sowie der gewählten Versicherungssumme und -bausteine.

Welche Drohnen sind ver­si­che­rungs­pflich­tig?

Alle Flugmodelle und Drohnen, die kein Spielzeug sind, brauchen gemäß EU-Drohnengesetz seit 31.12.2020 verpflichtend eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. In unserem Drohnencheck erhalten Sie nach der Beantwortung von einigen Fragen eine Produktempfehlung für eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Anschließend können Sie für Flugmodelle und Drohnen der Betriebskategorie open diese gleich online beantragen.

Für Drohnen anderer Betriebskategorien nutzen Sie bitte unsere Angebotsanfrage.

Welche gesetz­li­chen Vor­ga­ben gibt es, um Drohnen fliegen zu dürfen?

Seit 31.12.2020 ist die EU-Drohnenverordnung (EU (VO) 2019/947) in Kraft. Diese definiert einige Voraussetzungen für den Drohnenflug. Die:der Pilot:in muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Registrierung bei der Austro Control muss eine volljährige Person (z.B. bei Minderjährigen die:der Erziehungsberechtigte) durchführen. Für diese Registrierung benötigen Sie bereits die Polizzennummer einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung der Drohne/n. Bei Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm und der Kategorie open, ist die Absolvierung eines Online-Drohnenführerscheins im Zuge der Online-Registrierung erforderlich. In den Kategorien specific und certified gibt es zusätzlich noch – wie bisher – eine Bewilligungs-/Zertifizierungspflicht der Drohne durch die Austro Control. Auch Flugmodelle fallen seit 31.12.2020 in die Betriebskategorie open.

Ich habe bereits eine Droh­nen­ver­si­che­rung bei der Wiener Städ­ti­schen und möchte das unbe­mannte Luft­fahr­zeug wech­seln. Wie gehe ich vor?

Wenn Sie ein neues/anderes unbemanntes Luftfahrzeug in Betrieb haben, können wir Ihren bestehenden Luftfahrt-Haftpflicht-Vertrag gerne anpassen. Übermitteln Sie uns bitte die Daten in dieser Angebotsanfrage zum Drohnenwechsel. Danach wird sich gerne ein:e Mitarbeiter:in aus dem zuständigen Bereich bei Ihnen melden.

 

Weitere Fragen

Downloads

Kun­den­fol­der
Infor­ma­ti­o­nen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Bar­rie­re­frei­heits­ge­set­zes
Ein Smartphone wird in der Hand gehalten, worin der Wiener Städtische Versicherungsrechner geöffnet ist

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Melden Sie einen Schaden im Rahmen Ihrer Drohnenversicherung für Ihr Flugmodell, Ihre Drohne oder Ihr unbemanntes Luftfahrzeug der Betriebskategorie open. Gleich online.

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