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Einzelversicherung um 15 Euro jährlich | Familienversicherung um 30 Euro jährlich |
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Einzelversicherung um 24,99 Euro jährlich | Familienversicherung um 49,98 Euro jährlich |
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Der gute Krankenversicherungsschutz für alle Auslandsreisen im Jahr mit Leistungsobergrenzen |
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Der umfassende Krankenversicherungsschutz für alle Auslandsreisen im Jahr |
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- Vertrag mit jährlicher Zahlung
- automatische Verlängerung 1)
- jede Auslandsreise bis 8 Wochen versichert
- ambulante Behandlungen bis 15.000 Euro
- stationäre Behandlungen bis 2.000 Euro mit 175 Euro Selbstbehalt
- Transport ins Krankenhaus
- SOS-Rückholdienst
- weltweiter Schutz im Ausland
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- Vertrag mit jährlicher Zahlung
- automatische Verlängerung 1)
- jede Auslandsreise bis 6 Wochen versichert
- ambulante Behandlungen bis 100 % 2)
- stationäre Behandlungen bis 100 % 2)
- Transport ins Krankenhaus
- SOS-Rückholdienst
- weltweiter Schutz im Ausland
- Suche und Bergung bis 10.000 Euro
- Assistance-Leistungen, z. B. Übernahme von Nächtigungskosten
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Jede Reise innerhalb eines Jahres versichert. Bis zur einer Dauer pro Reise von bis zu |
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Jede Reise innerhalb eines Jahres versichert. Bis zur einer Dauer pro Reise von bis zu
8 Wochen
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Jede Reise innerhalb eines Jahres versichert. Bis zur einer Dauer pro Reise von bis zu
6 Wochen
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Ambulante Behandlungen Übernahme von Kosten bei ambulanten unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit. Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen, sofern der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahrs erfolgte. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden. |
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Ambulante Behandlungen Übernahme von Kosten bei ambulanten unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit. Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen, sofern der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahrs erfolgte. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden.
2.000 Euro mit 175 Euro Selbstbehalt
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Ambulante Behandlungen Übernahme von Kosten bei ambulanten unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit. Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen, sofern der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahrs erfolgte. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden.
100 % (inkl. Leistung der Sozialversicherung) bzw. 90 % (ohne Sozialversicherung)
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Stationäre Behandlungen Übernahme von Kosten bei stationären unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit. Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen, sofern der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahrs erfolgte. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden. |
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Stationäre Behandlungen Übernahme von Kosten bei stationären unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit. Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen, sofern der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahrs erfolgte. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden.
15.000 Euro
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Stationäre Behandlungen Übernahme von Kosten bei stationären unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit. Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen, sofern der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahrs erfolgte. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden.
100 % (inkl. Leistung der Sozialversicherung) bzw. 90 % (ohne Sozialversicherung)
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SOS-Rückholdienst Wir übernehmen folgende Mehrkosten, sofern der Transport oder die Überführung durch Tyrol Air Ambulance vermittelt wurde: - für die Heimfahrt bzw. den Heimflug erkrankter oder verletzter Versicherter sowie ihrer mitversicherten Angehörigen
- für die Überführung verstorbener Versicherter an den früheren Wohnort und die Rückreise ihrer mitversicherten Angehörigen. Alternativ werden die Kosten für ein Begräbnis vor Ort mit bis zu EUR 2.000,– vergütet.
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SOS-Rückholdienst Wir übernehmen folgende Mehrkosten, sofern der Transport oder die Überführung durch Tyrol Air Ambulance vermittelt wurde: - für die Heimfahrt bzw. den Heimflug erkrankter oder verletzter Versicherter sowie ihrer mitversicherten Angehörigen
- für die Überführung verstorbener Versicherter an den früheren Wohnort und die Rückreise ihrer mitversicherten Angehörigen. Alternativ werden die Kosten für ein Begräbnis vor Ort mit bis zu EUR 2.000,– vergütet.
100 %
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SOS-Rückholdienst Wir übernehmen folgende Mehrkosten, sofern der Transport oder die Überführung durch Tyrol Air Ambulance vermittelt wurde: - für die Heimfahrt bzw. den Heimflug erkrankter oder verletzter Versicherter sowie ihrer mitversicherten Angehörigen
- für die Überführung verstorbener Versicherter an den früheren Wohnort und die Rückreise ihrer mitversicherten Angehörigen. Alternativ werden die Kosten für ein Begräbnis vor Ort mit bis zu EUR 2.000,– vergütet.
100 %
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Suche und Bergung von Unfallopfern ab NACA IV (das sind Verletzungen und Erkrankungen ohne akute Lebensgefahr, die aber eine kurzfristige Entwicklung einer Vitalgefährdung nicht ausschließen) im Zusammenhang mit einem Unfallereignis |
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Suche und Bergung von Unfallopfern ab NACA IV (das sind Verletzungen und Erkrankungen ohne akute Lebensgefahr, die aber eine kurzfristige Entwicklung einer Vitalgefährdung nicht ausschließen) im Zusammenhang mit einem Unfallereignis
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Suche und Bergung von Unfallopfern ab NACA IV (das sind Verletzungen und Erkrankungen ohne akute Lebensgefahr, die aber eine kurzfristige Entwicklung einer Vitalgefährdung nicht ausschließen) im Zusammenhang mit einem Unfallereignis
90 % – bis zu 10.000 Euro
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Übernahme der Kosten für die Nachsendung dringend benötigter Medikamente, wenn diese vor Ort nicht erhältlich sind |
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Übernahme der Kosten für die Nachsendung dringend benötigter Medikamente, wenn diese vor Ort nicht erhältlich sind
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Übernahme der Kosten für die Nachsendung dringend benötigter Medikamente, wenn diese vor Ort nicht erhältlich sind
100 %
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Übernahme der Nächtigungskosten in Krankenhausnähe für mitreisende Familienangehörige (auch Lebensgefährt:in, Partner:in). Voraussetzung: Das Krankenhaus muss mindestens 50 Kilometer vom gebuchten Quartier entfernt sein. |
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Übernahme der Nächtigungskosten in Krankenhausnähe für mitreisende Familienangehörige (auch Lebensgefährt:in, Partner:in). Voraussetzung: Das Krankenhaus muss mindestens 50 Kilometer vom gebuchten Quartier entfernt sein.
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Übernahme der Nächtigungskosten in Krankenhausnähe für mitreisende Familienangehörige (auch Lebensgefährt:in, Partner:in). Voraussetzung: Das Krankenhaus muss mindestens 50 Kilometer vom gebuchten Quartier entfernt sein.
50 Euro pro Nacht (max. 10 Nächte)
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Für erkrankte Kinder (bis zum 20. Geburtstag) übernehmen wir anstelle der Nächtigungskosten die Krankenhausbegleitkosten während des stationären Aufenthalts. |
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Für erkrankte Kinder (bis zum 20. Geburtstag) übernehmen wir anstelle der Nächtigungskosten die Krankenhausbegleitkosten während des stationären Aufenthalts.
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Für erkrankte Kinder (bis zum 20. Geburtstag) übernehmen wir anstelle der Nächtigungskosten die Krankenhausbegleitkosten während des stationären Aufenthalts.
50 Euro pro Tag (max. 10 Tage)
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Wenn Ihr versichertes Kind (bis zum 20. Geburtstag) im Ausland erkrankt, übernehmen wir die Nachreise, Nächtigung vor Ort und Rückreise, sofern die Tyrol Air Ambulance Transportunfähigkeit für länger als fünf Tage ab der Krankenhausaufnahme bescheinigt. |
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Wenn Ihr versichertes Kind (bis zum 20. Geburtstag) im Ausland erkrankt, übernehmen wir die Nachreise, Nächtigung vor Ort und Rückreise, sofern die Tyrol Air Ambulance Transportunfähigkeit für länger als fünf Tage ab der Krankenhausaufnahme bescheinigt.
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Wenn Ihr versichertes Kind (bis zum 20. Geburtstag) im Ausland erkrankt, übernehmen wir die Nachreise, Nächtigung vor Ort und Rückreise, sofern die Tyrol Air Ambulance Transportunfähigkeit für länger als fünf Tage ab der Krankenhausaufnahme bescheinigt.
bis zu 2.000 Euro
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Die Kosten für den Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen durch Tyrol Air Ambulance Ges. m. b. H. Bitte beachten Sie dazu auch die Information auf der Folgeseite! |
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Die Kosten für den Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen durch Tyrol Air Ambulance Ges. m. b. H. Bitte beachten Sie dazu auch die Information auf der Folgeseite!
100 %
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Die Kosten für den Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen durch Tyrol Air Ambulance Ges. m. b. H. Bitte beachten Sie dazu auch die Information auf der Folgeseite!
100 %
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Entstehen einer:einem Versicherten für die Heimreise infolge einer Krankheit oder eines Unfalls notwendig mehr Fahrtkosten, als sonst entstanden wären (z. B. durch Fahrunfähigkeit einer:eines Kraftfahrzeugreisenden oder durch notwendige Benutzung eines Sanitätsfahrzeugs), so ersetzen wir die Mehrkosten für die Heimreise zum Wohnort mit dem billigsten von der:dem behandelnden Ärzt:in empfohlenen Verkehrsmittel. |
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Entstehen einer:einem Versicherten für die Heimreise infolge einer Krankheit oder eines Unfalls notwendig mehr Fahrtkosten, als sonst entstanden wären (z. B. durch Fahrunfähigkeit einer:eines Kraftfahrzeugreisenden oder durch notwendige Benutzung eines Sanitätsfahrzeugs), so ersetzen wir die Mehrkosten für die Heimreise zum Wohnort mit dem billigsten von der:dem behandelnden Ärzt:in empfohlenen Verkehrsmittel.
90 %
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Entstehen einer:einem Versicherten für die Heimreise infolge einer Krankheit oder eines Unfalls notwendig mehr Fahrtkosten, als sonst entstanden wären (z. B. durch Fahrunfähigkeit einer:eines Kraftfahrzeugreisenden oder durch notwendige Benutzung eines Sanitätsfahrzeugs), so ersetzen wir die Mehrkosten für die Heimreise zum Wohnort mit dem billigsten von der:dem behandelnden Ärzt:in empfohlenen Verkehrsmittel.
90 %
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Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche |
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Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche
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Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche
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Erkrankungen und Folgen aus Unfällen infolge Missbrauchs von Alkohol oder Suchtgiften |
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Erkrankungen und Folgen aus Unfällen infolge Missbrauchs von Alkohol oder Suchtgiften
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Erkrankungen und Folgen aus Unfällen infolge Missbrauchs von Alkohol oder Suchtgiften
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Heilbehandlungen einschließlich sonstiger grundsätzlich versicherter Leistungen, wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren |
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Heilbehandlungen einschließlich sonstiger grundsätzlich versicherter Leistungen, wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren
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Heilbehandlungen einschließlich sonstiger grundsätzlich versicherter Leistungen, wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren
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Kosten für die Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen (z. B. Kuren in Badeorten, Klima- und Höhenkuren), für konservierende und prothetische Zahnbehandlungen und für die Beistellung von Heilbehelfen (z. B. Brillen, Mieder, Prothesen) |
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Kosten für die Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen (z. B. Kuren in Badeorten, Klima- und Höhenkuren), für konservierende und prothetische Zahnbehandlungen und für die Beistellung von Heilbehelfen (z. B. Brillen, Mieder, Prothesen)
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Kosten für die Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen (z. B. Kuren in Badeorten, Klima- und Höhenkuren), für konservierende und prothetische Zahnbehandlungen und für die Beistellung von Heilbehelfen (z. B. Brillen, Mieder, Prothesen)
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Heilbehandlungen und sonstige grundsätzlich versicherte Leistungen, die infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Missachtung von von der:dem Ärzt:in oder vom Versicherer gegebenen zumutbaren Verhaltensregeln erforderlich werden |
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Heilbehandlungen und sonstige grundsätzlich versicherte Leistungen, die infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Missachtung von von der:dem Ärzt:in oder vom Versicherer gegebenen zumutbaren Verhaltensregeln erforderlich werden
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Heilbehandlungen und sonstige grundsätzlich versicherte Leistungen, die infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Missachtung von von der:dem Ärzt:in oder vom Versicherer gegebenen zumutbaren Verhaltensregeln erforderlich werden
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Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung einer:eines Ärzt:in angetreten wurden |
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Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung einer:eines Ärzt:in angetreten wurden
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Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung einer:eines Ärzt:in angetreten wurden
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Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung einer:eines Ärzt:in angetreten wurden |
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Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung einer:eines Ärzt:in angetreten wurden
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Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung einer:eines Ärzt:in angetreten wurden
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Heilbehandlungen während Reisen, die aus beruflichen Gründen angetreten werden, wenn die:der Versicherte durchschnittlich öfter als einmal im Quartal solche Reisen tätigt |
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Heilbehandlungen während Reisen, die aus beruflichen Gründen angetreten werden, wenn die:der Versicherte durchschnittlich öfter als einmal im Quartal solche Reisen tätigt
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Heilbehandlungen während Reisen, die aus beruflichen Gründen angetreten werden, wenn die:der Versicherte durchschnittlich öfter als einmal im Quartal solche Reisen tätigt
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Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen |
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Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen
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Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen
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Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen |
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Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen
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Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen
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Folgen aus Unfällen, die die:der Versicherte bei der Begehung von nach österreichischem Recht gerichtlich strafbaren Handlungen erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist |
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Folgen aus Unfällen, die die:der Versicherte bei der Begehung von nach österreichischem Recht gerichtlich strafbaren Handlungen erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist
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Folgen aus Unfällen, die die:der Versicherte bei der Begehung von nach österreichischem Recht gerichtlich strafbaren Handlungen erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist
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Erkrankungen und Folgen aus Unfällen, die im Zusammenhang mit Krisen- oder Kriegsereignissen entstehen, wenn sich die:der Versicherte nach Krisen- oder Kriegsbeginn vorsätzlich in einen betroffenen Staat oder in eine betroffene Region begeben hat oder dort geblieben ist. Als Krisengebiet gilt ein Staat oder eine Region, für den oder die die zuständige österreichische Behörde eine (partielle) Reisewarnung veröffentlicht. |
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Erkrankungen und Folgen aus Unfällen, die im Zusammenhang mit Krisen- oder Kriegsereignissen entstehen, wenn sich die:der Versicherte nach Krisen- oder Kriegsbeginn vorsätzlich in einen betroffenen Staat oder in eine betroffene Region begeben hat oder dort geblieben ist. Als Krisengebiet gilt ein Staat oder eine Region, für den oder die die zuständige österreichische Behörde eine (partielle) Reisewarnung veröffentlicht.
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Erkrankungen und Folgen aus Unfällen, die im Zusammenhang mit Krisen- oder Kriegsereignissen entstehen, wenn sich die:der Versicherte nach Krisen- oder Kriegsbeginn vorsätzlich in einen betroffenen Staat oder in eine betroffene Region begeben hat oder dort geblieben ist. Als Krisengebiet gilt ein Staat oder eine Region, für den oder die die zuständige österreichische Behörde eine (partielle) Reisewarnung veröffentlicht.
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Personen, die sich berufsbedingt für längere Zeit im Ausland aufhalten (z. B. Monteur:innen, Verkaufsrepräsentant:innen, Flugpersonal etc.) |
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Personen, die sich berufsbedingt für längere Zeit im Ausland aufhalten (z. B. Monteur:innen, Verkaufsrepräsentant:innen, Flugpersonal etc.)
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Personen, die sich berufsbedingt für längere Zeit im Ausland aufhalten (z. B. Monteur:innen, Verkaufsrepräsentant:innen, Flugpersonal etc.)
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Behandlungen durch Angehörige |
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Behandlungen durch Angehörige
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Behandlungen durch Angehörige
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