Drohnenversicherung
Der Boom um die Drohne hält bei den Österreicherinnen und Österreichern weiter an. Ihr Einsatzbereich ist dank modernster Technik äußerst vielfältig. Doch die Faszination Drohne stößt auf zahlreiche Risiken und Gefahren, die auf keinen Fall unterschätzt werden dürfen. Mit der Nutzung Ihrer Drohne haben Sie viele gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, wie z.B. die EU-Drohnenverordnung. Diese soll für eine ausgewogene Balance zwischen der nötigen Sicherheit und dem spannenden Flugerlebnis sorgen.
EU-weite rechtliche Rahmenbedingungen
Um der Sicherheit rund um den Drohnenflug europaweit gerecht zu werden, hat die Europäische Kommission per 31. Dezember 2020 ein Drohnengesetz für alle EU-Mitgliedsstaaten erlassen.
Dieses Drohnengesetz soll für Drohnennutzer und Hersteller in Österreich und allen EU-Ländern konforme Spielregeln sicherstellen. Die Drohnenverordnung (EU) 2019/947 unterteilt künftig – je nach Gewicht und Einsatzumgebung – in die Drohnenkategorien open (offen), specific (spezifisch) und certified (zertifiziert).
Es ist auch die Absolvierung des Drohnenführerscheins online sowie eine kostenpflichtige Online-Registrierung des Drohnenhalters (ausgenommen Kleinstdrohne lt. EU-Spielzeugrichtlinie) notwendig. Diese Registrierung setzt eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für die Drohne und das Flugmodell voraus.
open, specific oder certified - Was bedeuten die Betriebskategorien?
Betriebskategorie OPEN (offen)
Die meisten Hobby- und Freizeitdrohnen fallen in die Betriebskategorie open. Für die Verwendung in „open“ ist keine Betriebsbewilligung mehr erforderlich, sondern der Betreiber einer Drohne muss sich behördlich registrieren. Je nach Klasse bzw. Gewicht ist auch ein Drohnenführerschein online zu absolvieren, der zum Betrieb von Drohnen berechtigt. Für alle Flüge in der open-Kategorie muss ein ununterbrochener Sichtkontakt zum Fluggerät ohne technische Hilfsmittel vorhanden sein. Auch Flugmodelle fallen künftig in die Betriebskategorie open.
Die Kategorie "open" wird weiter in drei Unterkategorien aufgeteilt: A1, A2 und A3.
- A1: Drohnenflüge nah am Menschen
- A2: Sicherer Abstand zu Menschen (mindestens 30 Meter)
- A3: Weit von Menschen (mindestens 150 Meter)
Gemeinsam haben alle Flüge in der Kategorie "open", dass sie nur mit direktem Sichtkontakt (ohne technische Hilfsmittel) und maximal 120 Meter über dem Boden stattfinden dürfen. Die bisherigen Flugverbotszonen in Österreich bleiben weiterhin aufrecht.
Betriebskategorie SPECIFIC (spezifisch)
Wird eine der Vorgaben in der open-Betriebskategorie nicht erfüllt, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der specific-Betriebskategorie einzuholen.
Die specific-Kategorie erlaubt Flüge außerhalb der Sichtweite, z.B. Kameraflüge über besiedeltem Gebiet oder die Befliegung von Infrastruktur.
Betriebskategorie CERTIFIED (zertifiziert)
In diese Kategorie fallen Drohneneinsätze, bei denen das Risiko vergleichbar zu bemannten Flügen ist. Hier ist eine Zertifizierung des Fluggerätes notwendig.
Worauf muss ich beim Kauf einer Drohne achten?
In welche Unterkategorie Ihre Drohne fällt, bestimmen das Drohnengewicht bzw. die folgenden CIL-Kennzeichnungen (EU-Klassifizierung):
- C0: bis 250 g
- C1: von 250 g bis 900 g
- C2: von 900 g bis 4 kg
- C3 und C4: von 4 kg bis 25 kg
Je höher das Gewicht der Drohne ist, desto mehr Abstand muss zu unbeteiligten Menschen gehalten werden. Und je höher die Klasse, desto mehr Auflagen sind seitens der:des Betreiber:in zu erfüllen.
Das EU-Drohnengesetz regelt auch, dass Hersteller seit 1.1.2024 die CIL-Kennzeichnung auf neuen Drohnen bzw. auf deren Verpackung verpflichtend angeben müssen.
Registrierung oder Führerschein - was gilt für mein Fluggerät?
Eine Registrierung ist einmalig von jedem Drohnenbetreiber für alle durch ihn betriebenen Drohnen/Flugmodelle durchzuführen. Bei der Registrierung erhält man eine Registrierungsnummer, die dann auf allen Drohnen/Flugmodellen anzubringen ist, die man betreibt. Ähnlich wie das Kennzeichen beim Auto ist die Drohne/das Flugmodell dann eindeutig einem Besitzer zuzuordnen. Wobei man bei der Drohne/dem Flugmodell nur ein und dieselbe Registrierungsnummer für jedes seiner Fluggeräte hat. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind nur Drohnen, die leichter als 250 g sind und keine Sensoren zur Datenaufzeichnung (z.B. Foto- und Filmaufnahmen) haben.
Drohnenpiloten, die mit Drohnen mit einem Gewicht über 250 g fliegen, müssen verpflichtend den Drohnenführerschein machen. Dieser ist kostenlos und wird online auf der Website dronespace.at von der Austro Control zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um ein Online-Training, das mit einem Multiple Choice Test (40 Fragen) abschließt. Bei positivem Abschluss kann der Drohnenführerschein dann direkt selbst ausgedruckt werden. Bei jedem Drohnenflug ist er elektronisch (z.B. am Smartphone) oder ausgedruckt mit zu führen.
Flugverbotszonen in Österreich
In bestimmten geografischen Gebieten gibt es sogenannte No-Drone-Zones. Dort sind Flüge mit Drohnen zur Gänze verboten. Zusätzlich gibt es auch noch Flugbeschränkungsgebiete. Dort sind Drohnenflüge nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Flugverbotszonen sind z.B. alle Gebiete rund um Flughäfen. Welche No-Drone-Zones es noch gibt, sollte man sich vorab immer ganz genau anschauen. Denn jeder Nationalstaat kann für sich entscheiden, wo Drohnen fliegen dürfen und wo nicht. Das kann bei Bedarf auch später geändert werden.
Wer trotzdem fliegt, dem können empfindliche Strafen drohen!
Daher sollte man in Sachen No-Drone-Zones auf Nummer sicher gehen. Es gibt viele interaktive Drohnenkarten und Apps zu diesem Thema. Unter anderem ist auf dronezoneaustria.at eine Drohnenzonenkarte mit allen Flugverbotszonen einsehbar.
Versicherungspflicht mit Ausnahmen
Die EU Drohnenverordnung setzt für alle Drohnen und Flugmodelle, bei denen die Registrierungspflicht des Betreibers bei der Austro Control gilt, eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung voraus.
Das sind prinzipiell alle Drohnen ab 250 g Abfluggewicht und auch Drohnen unter 250 g Abfluggewicht, sofern sie mit einem Sensor zur Datenaufzeichnung ausgestattet sind oder Drohnen, die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sogenannte „Racing Drohnen“).
Auch die bisherigen Minidrohnen (mit einem Abfluggewicht unter 250 g, jedoch mit Kamera) sind dazu verpflichtet.
Von der Registrierungs- und Versicherungspflicht ausgenommen sind:
Spielzeugdrohnen:
Spielzeugdrohnen („Kleinstdrohne lt. EU Spielzeugrichtlinie") sind so konzipiert, um von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Sie verfügen keine Sensor, die Bewegungsenergie beträgt maximal 79 Joule und sie dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen. Der Besitzer muss sich daher nicht registrieren und die Spielzeugdrohne versichern. Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung in unserer Haushaltsversicherung ist die Haltung und Verwendung von Spielzeugdrohnen mitversichert.
Der Drohnencheck - jetzt Fluggerät klassifizieren und versichern
Machen Sie unseren Drohnencheck und schließen Sie im Anschluss gleich eine entsprechende Versicherung für Ihre Drohne/Ihr Flugmodell der Betriebskategorie open online ab. Für die behördliche Registrierung der Drohne/des Flugmodells ist eine vorhandene Polizzennummer Voraussetzung. Eine gute Absicherung ist nicht nur die beste Vorsorge, sondern auch gesetzlich geregelt. Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung versichert Personen- und Sachschäden, daraus entstehende Schadensersatzansprüche und Vermögensschäden zumindest bis zur Versicherungssumme von EUR 1.500.000,– (Sonderziehungsrecht 750.000,00).
Mitversichert sind die/der behördlich registrierte HalterIn und die/der berechtigte BenutzerIn von Drohnen in ganz Europa. Ansprüche aus Verletzungen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte sind nicht inbegriffen.
Verantwortungsvoll ins Flugvergnügen
Mit der Nutzung Ihrer Drohne/Ihres Flugmodells haben Sie viele gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und tragen eine große Verantwortung. Bitte lesen Sie dazu die Ausführungen der zuständigen Behörde, Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH sowie die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Dann steht dem Flugvergnügen nichts mehr im Wege - wir wünschen viel Freude und guten Flug!