Startklar fürs Leben: So sorgen Sie für die Wünsche Ihrer Kinder vor.
Die Starthilfe für große Wünsche. Ein eigenes Auto, ein kleiner Zuschuss zur Ausbildung oder die erste eigene Wohnung: Wenn Ihre Kinder größer werden, wachsen die Träume und Wünsche. Mit Junior's Best Invest schaffen Sie für Ihr Kind, Enkelkind oder Patenkind ein finanzielles Fundament für den Start ins Leben oder die perfekte Basis für die Pensionsvorsorge.
Kindervorsorge – Ihre Vorteile
Warum brauche ich eine Kindervorsorge?
Sinnvolle Vorsorge fängt schon bei den ganz Kleinen an, denn wer weiß schon, was der Nachwuchs später noch alles vor hat. Mit Junior's Best Invest schaffen Sie Ihrem Nachwuchs eine gute finanzielle Basis. Gleichzeitig ist Ihr Kind mit dem integrierten Versorgerschutz für den Ernstfall abgesichert, damit die Zukunftspläne Ihres Kindes jedenfalls in Erfüllung gehen.
Im Überblick: Unsere Lebensversicherungen zum Vermögensaufbau im Vergleich
Häufig gestellte Fragen zur Kindervorsorge
- Bis zu welchem Alter kann ich als Versicherungsnehmer:in für das Kind vorsorgen?
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Sie können Junior's Best Invest bis zum 80. Lebensjahr abschließen. Das versicherte Kind darf maximal 15 Jahre alt sein. Ab EUR 30,–- monatlich sind Sie dabei. Zusätzlich können Sie Einmalbeträge ab EUR 1.000 zuzahlen. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, Hochrechnungen werden bis zum 65. Lebensjahr des Kindes dargestellt.
- Was bietet der „Versorgerschutz“?
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Der „Versorger“ ist die:der mitversicherte Erwachsene, die:der den Vertrag für das Kind abschließt. Der Versorgerschutz stellt sicher, dass das Sparziel erreicht wird, auch wenn der Versorger, die:der Erwachsene, verstirbt. Den Zeitraum für diesen Schutz können Sie selbst wählen: fünf oder zehn Jahre – oder bis zum 18. bzw. 25. Lebensjahr des Kindes. Im Falle des Falles führen wir die bis zum Ablauf des Versorgerschutzes noch fälligen Prämien dem Vertrag als einmalige Kapitalleistung zu.
- Unter welchen Voraussetzungen sind kostenfreie Entnahmen möglich?
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Mit den attraktiven PLUS-Leistungen sind kostenfreie Entnahmen bei bestimmten Ereignissen möglich:
Bildungs-Plus
Durch das Bildungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für (Fort-)Bildungszwecke oder für den Erwerb eines Führerscheins wahlweise als Einmalauszahlung oder in Form einer Bildungsrente (Studium, Bildungskarenz, usw.) – möglich. Der Versicherer kann Nachweise für die Fortbildung und deren Kosten verlangen. Das Bildungs-Plus kann pro Jahr bis zu zwei Mal in Anspruch genommen werden.Wohnungs-Plus
Durch das Wohnungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Kauf, die Einrichtung oder die Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses möglich. Der Versicherer kann Nachweise für die Kosten verlangen.Familien-Plus
Durch das Familien-Plus kann bei Geburt eines Kindes bis zu 5.000 Euro und bei erstmaliger Heirat bis zu 10.000 Euro entnommen werden. Der Versicherer kann Nachweise für die Geburt bzw. Heirat verlangen.Mobilitäts-Plus
Durch das Mobilitäts-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Erwerb eines Fahrrads, eines Mopeds/Motorrads oder eines Autos möglich. Der Versicherer kann Nachweise für den Erwerb verlangen.Hinweis:
Für das Bildungs-Plus, das Wohnungs-Plus, das Familien-Plus und des Mobilitäts-Plus gilt: Für Entnahmen werden keine Kosten verrechnet und auf die Verrechnung des Rückkaufsabschlags wird verzichtet. Die verbleibende Deckungsrückstellung darf nach erfolgter Entnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten. Die vertraglichen Leistungen werden als Folge der Entnahme neu berechnet und dem Versicherungsnehmer dokumentiert. Ab dem Zeitpunkt der Verrentung sind keine Entnahmen möglich.Sicherheits-Plus
Übergibt der Versicherungsnehmer den Vertrag an das versicherte Kind, können zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr des Kindes die Zusätze Family Plus oder Prämienerlass im Krankheitsfall nachträglich eingeschlossen werden.
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- Plus Invest Basisinformationsblatt (KID) | gültig ab 01.03.2024
- Plus Invest Spezifische Anlageinformation | gültig ab 01.05.2024
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- Eco Select Invest Basisinformationsblatt (KID) | gültig ab 01.03.2024
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- Junior's Best Invest Basisinformationsblatt (KID) | gültig ab 01.05.2024
- Junior's Best Invest Spezifische Anlageinformation | gültig ab 01.05.2024
- Family Plus Produktinformationsblatt Leben (LIPID) | gültig ab 01.04.2020
- Prämienerlass im Krankheitsfall Produktinformationsblatt Leben (LIPID) | gültig ab 01.04.2020
- Family Plus Produktinformationsblatt Leben (LIPID) | gültig ab 01.04.2020
- Prämienerlass im Krankheitsfall Produktinformationsblatt Leben (LIPID) | gültig ab 01.04.2020