Mutter zeigt ihrer kleinen Tochter mit der Hand wie groß sie schon ist.
Kindervorsorge

Start­klar fürs Leben: So sorgen Sie für die Wünsche Ihrer Kinder vor.

Die Starthilfe für große Wünsche. Ein eigenes Auto, ein kleiner Zuschuss zur Ausbildung oder die erste eigene Wohnung: Wenn Ihre Kinder größer werden, wachsen die Träume und Wünsche. Mit Junior's Best Invest schaffen Sie für Ihr Kind, Enkelkind oder Patenkind ein finanzielles Fundament für den Start ins Leben oder die perfekte Basis für die Pensionsvorsorge.

Kindervorsorge – Ihre Vorteile

  • Kombination aus klassischer (Sicherheit) und fondsgebunder Lebensversicherung (Ertrag)
  • Prämienfortzahlung auch im Ablebensfall des Versorgers
  • umfangreiche Fondsauswahl
  • lebensbegleitendes Vorsorgekonzept für das Kind
  • kostenfreie Geldentnahmen bei bestimmten Ereignissen möglich
  • Prämienpausen, einmalige Zuzahlungen, Kapitalablöse oder lebenslange Rente möglich
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Werfen Sie einen Blick in die vielfältige Fondspalette in unserem Fondsreport.

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Warum brauche ich eine Kindervorsorge?

„Ich möchte rechtzeitig für mein Kind etwas zur Seite legen, damit es später für Wohnung, Auto oder Ausbildung einen finanziellen Polster hat. Und wenn mir etwas passiert, sollen die Prämien trotzdem gesichert sein.“
Anton, 32 Jahre

Sinnvolle Vorsorge fängt schon bei den ganz Kleinen an, denn wer weiß schon, was der Nachwuchs später noch alles vor hat. Mit Junior's Best Invest schaffen Sie Ihrem Nachwuchs eine gute finanzielle Basis. Gleichzeitig ist Ihr Kind mit dem integrierten Versorgerschutz für den Ernstfall abgesichert, damit die Zukunftspläne Ihres Kindes jedenfalls in Erfüllung gehen.

Wir emp­feh­len: ein infor­ma­ti­ves Bera­tungs­ge­spräch.

Ob persönlich oder telefonisch – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam eine gute Lösung. Ganz unverbindlich.

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Junior's Best Invest: Kin­der­vor­sorge Eco Select Invest: nach­hal­tige Geld­an­lage Plus Invest: fle­xi­ble Invest­vor­sorge Hybrid Invest: fle­xi­bler Ein­ma­le­r­lag
Die Kindervorsorge kombiniert Sicherheit und hohe Flexibilität. Die Geldanlage mit Nachhaltigkeitskriterien mit Fondsauswahl und vielen Freiheiten bei der Veranlagung. Die passende Veranlagung, in die Sie laufend einzahlen und zwischen Ertragschancen und Sicherheit selbst wählen. Ihr einmaliges Kapital veranlagen und langfristig von den Ertragschancen profitieren.
Flexible Vorsorge für Kinder bis zum 15. Lebensjahr. Nachhaltig investieren und mit gutem Gewissen profitieren. Flexibel vorsorgen, wie es zu Ihnen passt. Flexibel Kapital veranlagen, ganz nach Ihren Wünschen.
  • nachhaltige Geldanlage
  • österreichisches Umweltzeichen
  • nachhaltige Fondsauswahl nach ESG-Kriterien
  • zweimal monatlich Fondswechsel möglich
  • sehr flexibel – Einzahlung, Laufzeit, Auszahlung
  • ab 50 Euro monatlich
  • laufende Prämienzahlung
  • flexible Fondsauswahl
  • einmalige Zuzahlungen und Entnahmen
  • zweimal monatlich Fondswechsel möglich
  • einmalige Auszahlung oder lebenslange Rente
  • keine Kapitalertragssteuer 
  • Prämienzahlung pausieren
  • Einmalzahlung
  • flexible Fondsauswahl
  • einmalige Zuzahlungen möglich
  • zweimal monatlich Fondswechsel möglich
  • einmalige Auszahlung oder lebenslange Rente
  • keine Kapitalertragssteuer 
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Häufig gestellte Fragen zur Kindervorsorge

Bis zu welchem Alter kann ich als Ver­si­che­rungs­neh­mer:in für das Kind vor­sor­gen?

Sie können Junior's Best Invest bis zum 80. Lebensjahr abschließen. Das versicherte Kind darf maximal 15 Jahre alt sein. Ab EUR 30,–- monatlich sind Sie dabei. Zusätzlich können Sie Einmalbeträge ab EUR 1.000 zuzahlen. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, Hochrechnungen werden bis zum 65. Lebensjahr des Kindes dargestellt.

Was bietet der „Ver­sor­ger­schutz“?

Der „Versorger“ ist die:der mitversicherte Erwachsene, die:der den Vertrag für das Kind abschließt. Der Versorgerschutz stellt sicher, dass das Sparziel erreicht wird, auch wenn der Versorger, die:der Erwachsene, verstirbt. Den Zeitraum für diesen Schutz können Sie selbst wählen: fünf oder zehn Jahre – oder bis zum 18. bzw. 25. Lebensjahr des Kindes. Im Falle des Falles führen wir die bis zum Ablauf des Versorgerschutzes noch fälligen Prämien dem Vertrag als einmalige Kapitalleistung zu.

Unter welchen Vor­aus­set­zun­gen sind kos­ten­freie Ent­nah­men möglich?

Mit den attraktiven PLUS-Leistungen sind kostenfreie Entnahmen bei bestimmten Ereignissen möglich:

Bildungs-Plus
Durch das Bildungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für (Fort-)Bildungszwecke oder für den Erwerb eines Führerscheins wahlweise als Einmalauszahlung oder in Form einer Bildungsrente (Studium, Bildungskarenz, usw.) – möglich. Der  Versicherer kann Nachweise für die Fortbildung und deren Kosten verlangen. Das Bildungs-Plus kann pro Jahr bis zu zwei Mal in Anspruch genommen werden.

Wohnungs-Plus
Durch das Wohnungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Kauf, die Einrichtung oder die Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses möglich. Der Versicherer kann Nachweise für die Kosten verlangen.

Familien-Plus
Durch das Familien-Plus kann bei Geburt eines Kindes bis zu 5.000 Euro und bei erstmaliger Heirat bis zu 10.000 Euro entnommen werden. Der Versicherer kann Nachweise für die Geburt bzw. Heirat verlangen.

Mobilitäts-Plus
Durch das Mobilitäts-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Erwerb eines Fahrrads, eines Mopeds/Motorrads oder eines Autos möglich. Der Versicherer kann Nachweise für den Erwerb verlangen.

Hinweis:
Für das Bildungs-Plus, das Wohnungs-Plus, das Familien-Plus und des Mobilitäts-Plus gilt: Für Entnahmen werden keine Kosten verrechnet und auf die Verrechnung des Rückkaufsabschlags wird verzichtet. Die verbleibende Deckungsrückstellung darf nach erfolgter Entnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten. Die vertraglichen Leistungen werden als Folge der Entnahme neu berechnet und dem Versicherungsnehmer dokumentiert. Ab dem Zeitpunkt der Verrentung sind keine Entnahmen möglich.

Sicherheits-Plus
Übergibt der Versicherungsnehmer den Vertrag an das versicherte Kind, können zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr des Kindes die Zusätze Family Plus oder Prämienerlass im Krankheitsfall nachträglich eingeschlossen werden.

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