Unbeschwert feiern: Gut abgesicherte Events.
Sie lieben es, Veranstaltungen zu planen und große Feste zu feiern? Mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung können Sie das sorgenfrei tun. Sie schützt Sie bei Verletzungen anderer oder wenn Sachen beschädigt werden. Ganz egal, wen dabei die Schuld trifft. Wahlweise kann auch ein Straf-Rechtsschutz abgeschlossen werden.
Veranstaltungsversicherung – Ihre Vorteile
Vertreiberinformation: Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien, ist ein Versicherungsunternehmen und bietet vor Vertragsabschluss Beratung an.
Vertreiberinformation herunterladen
Warum brauche ich eine Veranstaltungsversicherung?
Bei einer Veranstaltung kann schnell etwas passieren. Schon beim Auf- oder Abbau können sich Personen verletzen oder Sachschäden entstehen. Mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung sind Sie gut geschützt und bekommen die verursachten Schäden ersetzt – ganz egal, ob Sie oder einer Ihrer Helfer:innen schuld ist. Wahlweise ist auch ein Straf-Rechtsschutz möglich.
Häufig gestellte Fragen zur Veranstaltungsversicherung
- Wie viel kostet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
-
Die Kosten einer Veranstaltungsversicherung variieren je nach den gewählten Leistungen und der gewählten Versicherungssumme. Lassen Sie sich beraten oder berechnen Sie Ihre Prämie gleich online.
- Für welche Events lohnt sich eine Veranstaltungsversicheurng?
-
Grundsätzlich ist eine Veranstalterhaftpflicht immer sinnvoll.
Eine Veranstaltungsversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz vor der umfangreichen Haftung, die das Gesetz einer:einem Veranstalter:in auferlegt. Veranstalter:innen haften für alle Schäden aus eigenem Verschulden, sowie aus Verschulden von Erfüllungsgehilf:innen, Teilnehmer:innen bzw. Gäst:innen, ohne Limit mit ihrem gesamten Vermögen.
- Was deckt die Veranstaltungshaftpflicht?
-
Die Veranstaltungsversicherung deckt je nach gewählten Paketen Personen- und Sachschäden, sowie Vermögensschäden, inklusive Auf- und Abbau, Tätigkeits- und Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Garderobe, Bewirtung in Eigenregie, Umweltpaket, Zelt- und Tribünenrisiko, Sachschaden Regressrisiko, Landes- Bundes- oder internationale Wettbewerbe bei Sportveranstaltungen, Werbeständer und Plakate.
Die:Der Versicherungsnehmer:in und die für sie:ihn handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig werden.
- Weitere Fragen
Downloads
- Kundenflugblatt
- Gesetzliche Informationen
-
- Haftpflichtversicherung Produktinformationsblatt (IPID) | gültig ab 01.10.2018
- Rechtsschutzversicherung Produktinformationsblatt (IPID) | gültig ab 01.04.2020
- Haftpflichtversicherung Produktinformationsblatt (IPID) | gültig ab 01.10.2018
- Rechtsschutzversicherung Produktinformationsblatt (IPID) | gültig ab 01.04.2020
- Haftpflichtversicherung Produktinformationsblatt (IPID) | gültig ab 01.10.2018
- Rechtsschutzversicherung Produktinformationsblatt (IPID) | gültig ab 01.04.2020