FAQ Veranstalterversicherung
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Veranstaltungsversicherung
- Für welche Events lohnt sich eine Veranstaltungsversicheurng?
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Grundsätzlich ist eine Veranstalterhaftpflicht immer sinnvoll.
Eine Veranstaltungsversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz vor der umfangreichen Haftung, die das Gesetz einer:einem Veranstalter:in auferlegt. Veranstalter:innen haften für alle Schäden aus eigenem Verschulden, sowie aus Verschulden von Erfüllungsgehilf:innen, Teilnehmer:innen bzw. Gäst:innen, ohne Limit mit ihrem gesamten Vermögen.
- Was deckt die Veranstaltungshaftpflicht?
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Die Veranstaltungsversicherung deckt je nach gewählten Paketen Personen- und Sachschäden, sowie Vermögensschäden, inklusive Auf- und Abbau, Tätigkeits- und Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Garderobe, Bewirtung in Eigenregie, Umweltpaket, Zelt- und Tribünenrisiko, Sachschaden Regressrisiko, Landes- Bundes- oder internationale Wettbewerbe bei Sportveranstaltungen, Werbeständer und Plakate.
Die:Der Versicherungsnehmer:in und die für sie:ihn handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig werden.
- Ist eine Veranstaltungsversicherung Pflicht?
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Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Vermieter:innen von Veranstaltungsräumlichkeiten verlangen allerdings oft den Nachweis einer bestehenden Versicherung, sonst erfolgt die Vermietung nicht.
- Wie viel kostet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
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Die Kosten einer Veranstaltungsversicherung variieren je nach den gewählten Leistungen und der gewählten Versicherungssumme. Lassen Sie sich beraten oder berechnen Sie Ihre Prämie gleich online.
- Welche Personen sind durch die Veranstaltungsversicherung abgesichert?
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Die:Der Versicherungsnehmer:in und die für die:den Versicherungsnehmer:in handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig werden.
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Veranstaltungsversicherung online abschließen zu können?
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Sie müssen Ihren Wohn-/ Firmensitz in Österreich haben und die Veranstaltung darf für maximal 5.000 Personen sein.
- Wie lange bin ich versichert?
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Sie sind für den versicherten Veranstaltungszeitraum inklusive Auf- und Abbau versichert. Die maximale Versicherungsmöglichkeit beträgt 7 Tage. Sie werden sicher durch den Online-Prozess geführt.
- Was ist unter ,,mitversicherte Agentur" zu verstehen?
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Bei einer mitversicherten Agentur handelt es sich zum Beispiel um Ihre beauftragte Event-Agentur, die Sie bei Ihrer Veranstaltung in diversen Sachen unterstützt.
- Welche Veranstaltungen kann ich online nicht versichern?
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Für einige Arten von Veranstaltungen können wir keinen Schutz bieten. Dazu zählen unter anderem Demos, Aufmärsche, Streiks, Aussperrungen, Extremsportveranstaltungen, das sind Veranstaltungen bzw. Aktivitäten wie Rafting, Canyoning, Skydiving, Heli-Skiing, Fallschirmspringen, Paragleiten, Drachenfliegen, Bungee-Jumping, Tauchen, Perchtenläufe, Radrennen und dergleichen.
Die vollständige Auswahl finden Sie direkt im Online-Abschluss. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an unsere Serviceline + 43 050 350 350.
- Was bedeutet die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung?
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Die Versicherungssumme gilt für Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Sie können eine Versicherungssumme bis 5 Mio Euro wählen.
- Gibt es einen Selbstbehalt und was bedeutet er?
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Ja, es gibt einen und da der Selbstbehalt für jeden Versicherungsfall gilt, ist dies jener Anteil, der im Schadenfall selbst von der:vom Versicherten zu bezahlen ist.
- Was ist ein reiner Vermögensschaden?
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Ein reiner Vermögensschaden beruht weder auf einem Sachschaden noch einem Personenschaden, z.B. es wird eine Kundin:ein Kunde in einem Geschäft nach Geschäftsschluss versehentlich eingesperrt und seine Theaterkarten verfallen dadurch.
- Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung relevant?
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Für alle Berufsgruppen die durch ihre Verstöße keine Personen oder Sachschäden anrichten können, wie eine Anwältin:ein Anwalt, der eine Einspruchsfrist versäumt.
- Welche Leistungen werden durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erbracht?
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Ersetzt wird der entstandene unmittelbare Vermögensschaden, z.B. die Kundin:der Kunde der im Geschäft versehentlich eingesperrt wird, versäumt seinen Flug und muss auf einen teureren Flug umbuchen, ersetzt werden die Mehrkosten des Fluges.
Rechtschutz-Versicherung
- Wogegen kann ich mich versichern?
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Mit der Straf-Rechtsschutzversicherung werden Ihre rechtlichen Interessen in einem Strafverfahren wahrgenommen und die Kosten übernommen. Die Veranstaltungsversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter ab bzw. wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
- Wogegen schützt mich die Straf-Rechtsschutzversicherung?
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Ihre rechtlichen Interessen in einem Strafverfahren werden wahrgenommen und die Kosten dafür von der Versicherung übernommen.
- Was ist die Versicherungssumme bei der Rechtsschutzversicherung?
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In der Rechtsschutzversicherung steht Ihnen die Versicherungssumme pro Versicherungsfall zur Verfügung und ersetzt sämtliche Kosten des Rechtsstreites, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten,…
Wir bieten eine Versicherungssumme bis 250.000 Euro an.
Kontaktmöglichkeiten
- Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse kundenservice@wienerstaedtische.at einbringen.