FAQ Pension & Vermögen
Sie haben Fragen zu unseren Produkten aus dem Bereich Pension & Vermögen? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.
Allgemeine Fragen
- Warum soll ich vorsorgen?
-
Eine private Vorsorge ist aus vielerlei Gründen äußerst sinnvoll. Beispielsweise zur Bildung von Kapital, als Absicherung der Angehörigen für den Ablebensfall, um sich den Lebensstandard im Alter erhalten zu können, zur Ausgleichung der Pensionslücke und als Ergänzung zur gesetzlichen Pension oder um die Begräbniskosten abdecken zu können. Je nachdem was für Sie persönlich wichtig ist, haben Sie die Möglichkeit aus unserer breiten Produktpalette zu wählen.
Gerne vereinbaren wir ein persönliches Beratungsgespräch zu diesem wichtigen Thema.
- Was ist der Deckungsstock?
-
Als Deckungsstock bezeichnet man ein Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, das getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten ist. Der Deckungsstock ist in der Höhe des Deckungserfordernisses des direkten Gesamtgeschäfts zu bilden. Als Deckungserfordernis werden die bedeckungspflichtigen versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung, in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung und in der Unfallversicherung nach der Lebensversicherung definiert. Die Versicherungsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass das Deckungserfordernis durch die dem Deckungsstock gewidmeten Vermögenswerte stets voll erfüllt ist. Deckungsstöcke gewährleisten die Erfüllbarkeit der rechtlichen Ansprüche der Versicherungsnehmer:innen.
- Wie und wo kann ich einen Leistungsfall aus dem Bereich Pension & Vermögen melden?
-
Bei Erreichen des individuell geplanten Ablaufs Ihrer gewählten Vorsorgeform oder im Ablebensfall der versicherten Person kontaktieren Sie uns zur Leistungserbringung bitte über unser online Kontaktformular zu Pension & Vermögen.
- Was passiert wenn ich meine Prämie einmal nicht zahlen kann?
-
Für Fälle wie Arbeitslosigkeit, lange Krankheit oder Babykarenz bietet wir spezielle Zusatztarife an, die Sie in Ihren Vertrag einschließen können, um abgesichert zu sein. Selbstverständlich gibt es bei einigen Produkten auch die Möglichkeit einer Prämienfreistellung oder einer Prämienreduktion. Bitte kontaktieren Sie Ihre:n Berater:in oder unser telefonisches Kundenservice rund um die Uhr unter der Telefonnummer +43 (0)50 350 350 um sicher zu gehen, dass die Voraussetzungen in Ihrem Vertrag hierfür gegeben sind.
- Wie kann ich wichtige Vertragsdaten ändern?
-
Für Adressänderungen, Namensänderungen oder Änderungen Ihrer Bankdaten stehen Ihnen unsere Formulare zur Verfügung.
Vermögensaufbau
- Was ist der Unterschied zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
-
Bei einer klassischen Lebensversicherung wird Ihre Sparprämie, das ist die Prämie abzüglich Versicherungssteuer und Kosten, im klassischen Deckungsstock veranlagt. Sie erhalten eine garantierte Verzinsung und Ihr Vertrag ist zusätzlich auch gewinnbeteiligt. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wählen Sie ganz nach Ihrem Risikoprofil selbst Ihre Veranlagungsstrategie und partizipieren an der Wertentwicklung der Ihrem Vertrag rechnerisch zugeordneten Fondsanteile. Die Fondsauswahl können Sie während der Laufzeit auch immer wieder ändern.
Bei den sogenannten „Hybrid“ Produkten werden die Veranlagungsmöglichkeiten der klassischen und der fondsgebundenen Lebensversicherung in einem Vertrag angeboten.
Informieren Sie sich in einem persönlichem Beratungsgespräch zu diesem wichtigen Thema.
- Wann ist eine Lebensversicherung sinnvoll?
-
Lebensversicherungen können vielen verschiedenen Zwecken dienen, z. B. als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall, als Pensionsvorsorge, als langfristiger Kapitalaufbau oder zur Absicherung von Kreditfinanzierungen.
- Bis zu welchem Alter kann ich eine Lebensversicherung abschließen?
-
Das Eintrittsalter ist tarif- bzw. produktabhängig. Nutzen Sie unsere zahlreichen Kontaktmöglichkeiten um ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
- Wo kann ich den Wertstand meiner fondsgebundenen Lebensversicherung erfahren?
-
Der Wertstand wird Ihnen einmal jährlich per Post zugesandt. Sollten Sie zwischenzeitlich Informationen benötigen, steht Ihnen unser Team unter der Fondshotline +43 (0)50 350 351 gerne zur Verfügung.
- Wo liegt der Unterschied zwischen einer Er- und einer Ablebensversicherung?
-
Eine reine Ablebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung im Todesfall und soll die Hinterbliebenen vor finanziellen Schwierigkeiten bewahren. Die Prämie deckt nur das Risiko des Ablebens und enthält keine Sparprämie. Die Er- und Ablebensversicherung kombiniert Ablebensschutz und Vermögensaufbau, denn es wird ein Teil der Prämie in den klassischen Deckungsstock nach VAG investiert.
- Was bedeutet es, wenn ich meine Lebensversicherung noch während der Laufzeit wieder auflöse?
-
Sie können Ihre Lebensversicherung unter Berücksichtigung der bedingungsgemäßen Kündigungsfristen schriftlich beenden. Ob es eine Rückvergütung bzw. einen Rückkaufswert gibt, ist produktabhängig. Sollten Sie Ihren Vertrag verpfändet oder abgetreten haben, wäre für eine Auflösung zusätzlich eine Zustimmung der Pfandgläubigerin:des Pfandgläubigers erforderlich.
Eine Sonderkonstellation ergibt sich bei der prämienbegünstigen Zukunftsvorsorge. Aufgrund der staatlichen Förderung und der Steuerbegünstigungen sieht der Gesetzgeber hierbei eine zwingende Mindestvertragsdauer von 10 Jahren vor, in der über die zur Zahlung vereinbarten Prämien nur im Rahmen einer Prämienfreistellung verfügt werden kann. Ein Rückkauf ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen.
Informieren Sie sich in einem persönlichem Beratungsgespräch über die Nachteile, bevor Sie sich zu einer Kündigung entschließen.
- Wer bekommt im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt?
-
Die:Der Versicherungsnehmer:in legt bei Vertragsabschluss namentlich fest, wer im Todesfall der versicherten Person die vereinbarte Leistung erhalten soll.
- Bis wann muss in der Lebensversicherung der Todesfall des Versicherungsnehmers gemeldet werden?
-
Da es Verjährungsfristen für die Auszahlung der Leistung gibt ist der Todesfall so rasch wie möglich mittels Sterbeurkunde zu melden.
- Wie lange dauert die Auszahlung der vereinbarten Leistungssumme bei der Ablebensversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers?
-
Das ist unterschiedlich, es ist davon abhängig, wie lange die Prüfung auf den Leistungsanspruch dauert, ob es namentliche Bezugsberechtigte gibt oder ob ein Verlassenschaftsverfahren abgewartet werden muss.
Nachhaltige Geldanlage
- Was versteht man unter einer nachhaltigen Geldanlage?
-
Das Kriterium der Nachhaltigkeit ist neben Zinsen und Rendite ein weiterer Aspekt zur Beurteilung einer Geldanlage. Nachhaltige Geldanlagen tragen auf sehr unterschiedliche Weise zur Verbesserung der allgemeinen ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung bei. Nachhaltige Geldanlagen bieten einen Mehrwert für Anleger:innen, die Natur, die Umwelt und die Gesellschaft.
- Sind nachhaltige Geldanlagen auch ertragreich?
-
Eine gute Rendite und ein gutes Gewissen können durchaus nebeneinander bestehen. Man kann auch von einer „doppelten Rendite“ sprechen: die finanziellen Erträge und der positive Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft.
- Ist mein nachhaltiges Investment auch krisensicher?
-
Auch nachhaltige Investments sind den Schwankungen an den Kapitalmärkten ausgesetzt. Dabei hat sich gezeigt, dass viele nachhaltig gemanagte Produkte gut durch bisherige Krisen gekommen sind.
- Was ist der ECO SELECT INVEST?
-
Der ECO SELECT INVEST ist ein fondsgebundenes Vorsorgeprodukt mit laufender Prämienzahlung. Bei Vertragsabschluss kann aus der aktuellen Fondsliste für ECO SELECT INVEST ausgewählt werden, die sich ausschließlich aus nachhaltigen Fonds nach den ESG-Kriterienzusammensetzt. ECO SELECT INVEST ist die erste fondsgebundene Lebensversicherung, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet wurde.
- Ist ein Wechsel der Veranlagung möglich?
-
Nach Vertragsabschluss besteht bedingungsgemäß die Möglichkeit, zweimal monatlich kostenlos zu switchen, wobei nur innerhalb unserer Fondsliste für ECO SELECT INVEST geswitcht werden kann.
- Kann man beim ECO SELECT INVEST auch einen Anteil im klassischen Deckungsstock veranlagen oder später in diesen wechseln?
-
Nein, im Rahmen von ECO SELECT INVEST – der ersten fondsgebundenen Lebensversicherung mit dem Österreichischen Umweltzeichen - ist dies nicht möglich. Für die Veranlagung stehen ausschließlich die Fonds aus der aktuellen Fondsliste für ECO SELECT INVEST zur Wahl.
- Kann man auch einen Fonds neu auswählen, der sich nicht in der aktuellen Fondsliste für ECO SELECT INVEST befindet?
-
Für das Produkt ECO SELECT INVEST ist das nicht möglich. Es stehen ausschließlich nachhaltige Fonds nach den ESG-Kriterien zur Verfügung. Werden andere Fonds gewünscht, dann ist ein Produktwechsel erforderlich.
- Ist eine einmalige Zuzahlung möglich?
-
Eine einmalige Zuzahlung ist bereits unmittelbar nach der Polizzierung des Versicherungsvertrages möglich. Sie können die Einzahlung unter Angabe der Polizzennummer und Verwendungszweck „Zuzahlung“ von sich aus (z.B. über Online-Banking) auf das Konto der Erste Bank, IBAN: AT80 2011 1403 1000 7618, tätigen. Die Dokumentation Ihrer Zuzahlung erfolgt in Form einer Nachtragspolizze.
- In welcher Höhe kann zugezahlt werden?
-
Eine Zuzahlung kann nach der Polizzierung des Versicherungsvertrages im Rahmen der steuerlichen Novationsgrenze erfolgen, d.h. Sie können während der Prämienzahlungsdauer maximal im Ausmaß der bei Vertragsbeginn vereinbarten Prämiensumme zuzahlen.
Zuzahlungen können auch in mehreren Teilbeträgen von jeweils mind. EUR 1.000,- zu frei wählbaren Terminen während der Prämienzahlungsdauer getätigt werden. Wertanpassungen reduzieren den maximalen Zuzahlungsbetrag nicht.
Ermittlung der Prämiensumme: Prämienzahlungsdauer x Jahresprämie jeweils zu Vertragsbeginn
Ein Beispiel: Monatsprämie EUR 100,--, Prämienzahlungsdauer 15 Jahre
Jahresprämie EUR 1.200,-- x 15 Jahre = EUR 18.000,-- Gesamtprämiensumme
Für diesen Vertrag ist eine Gesamtzuzahlung in Höhe von EUR 18.000,-- möglich. Durch mehrere Teilbeträge darf diese Gesamtsumme aber nicht überschritten werden.
- Sind Teilentnahmen kostenpflichtig bzw. steuerschädlich?
-
Teilentnahmen sind kostenfrei möglich. Der verbleibende Rückkaufswert / prämienfreie Wertstand muss nach der Teilentnahme mind. EUR 1.000,-- betragen.
- Sind Prämienpausen möglich?
-
Ja, ab dem 4. Versicherungsjahr können während der Vertragsdauer zweimal für einen Zeitraum von jeweils bis zu 11 Monaten und ab einem Wertstand von EUR 1.000,-- Prämienpausen beantragt werden. Der Vertrag wird nach Ablauf der Prämienpause automatisch zu den ursprünglichen Konditionen reaktiviert. Zwischen zwei Prämienpausen muss der Vertrag zumindest 12 Monate prämienpflichtig aufrecht sein.
- Was passiert, wenn ein gewählter Fonds das Österreichische Umweltzeichen verliert?
-
Verliert ein gewählter Fonds nicht mehr nachhaltig ist. Dann werden Sie umgehend darüber informiert und gebeten einen anderen Fonds aus der Fondsliste für ECO SELECT INVEST auszuwählen. Sollten wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten läuft der Vertrag unverändert weiter.
Der Fonds, der die Nachhaltigkeitskriterien nicht mehr erfüllt, kann nicht mehr neu ausgewählt werden. Es kann auch nicht mehr in diesen Fonds geswitcht werden.
Pensionsvorsorge
- Ab wann sollte ich mit einer privaten Pensionsvorsorge beginnen?
-
Produkte für die Pensionsvorsorge können bereits für Neugeborene abgeschlossen werden. Durch die lange Laufzeit kann auch schon mit kleinen Prämien sinnvoll für die Pension vorgesorgt werden. Daher gilt hier: Je früher desto besser.
- Was ist eine private Pensionsvorsorge?
-
Pensions-Vorsorge bedeutet: Man sorgt rechtzeitig dafür vor, dass man im Alter genug Geld zum Leben hat.
In Österreich gibt es drei Möglichkeiten der Pensions-Vorsorge:
- gesetzliche Pensions-Versicherung
- betriebliche Altersvorsorge
- freiwillige private Pensionsvorsorge
Die gesetzliche Pensions-Versicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Durch die betriebliche und die private Pensionsvorsorge kann man zusätzlich vorsorgen und hat dann mehr Geld im Alter zur Verfügung. Dadurch ist man finanziell besser abgesichert. Und man kann den eigenen Lebensstandard besser erhalten.
- Wann sollte man eine private Pensionsvorsorge abschließen?
-
Je früher, desto besser. Ein Blick auf das Pensionskonto ist für viele Österreicher:innen ernüchternd. Deshalb sollten Sie am besten heute mit der privaten Pensionsvorsorge beginnen. Denn je früher Sie starten, desto länger ist der Zeitraum, den man zum Ansparen für die Altersvorsorge zur Verfügung hat.
- Warum ist eine private Pensionsvorsorge sinnvoll?
-
Da die staatliche Pension geringer ist als das Einkommen während der Erwerbstätigkeit, ist es wichtig mit einer privaten Altersvorsorge zusätzlich vorzusorgen. So muss man in der Pension nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten und minimiert die sogenannte Pensionslücke. Jetzt die Pensionslücke mit unserem Pensionsrechner berechnen.
- Was ist eine staatlich geförderte Pensionsvorsorge?
-
Zur staatlich geförderten Pensionsvorsorge gehören spezielle Versicherungs- und Investmentfondsprodukte, die vom Staat mit zusätzlichen Prämien gefördert werden. Diese haben folgende Merkmale:
- 10-jährige Mindestbindungsfrist
- Garantie auf Einzahlungen (und staatliche Prämie)
- Bezug einer lebenslangen Rente, wenn die Ansparphase wie vereinbart eingehalten wurde.
- Die Einzahlungen müssen zu festgelegten Sätzen in Aktien angelegt werden.
Außerdem gibt es viele Steuererleichterungen. In der Ansparphase (während der Einzahlungen) fallen keine Kapitalertrags-, Einkommens-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern an. In der Auszahlungsphase (also beim Bezug der Rente) fällt keine Einkommenssteuer an.
- Wann ist eine staatlich geförderte Pensionsvorsorge sinnvoll?
-
Für die Pension privat vorzusorgen ist wichtiger und sinnvoller denn je. Eine private, lebenslange Zusatzrente ist neben der staatlichen und der betrieblichen Pensionsvorsorge eine wichtige Ergänzung, um in der Pension den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Je früher man damit anfängt – desto besser.
- Wie wird die Pensionsvorsorge gefördert?
-
Die prämienbegünstige Zukunftsvorsorge wird folgendermaßen gefördert:
- staatliche Förderung
- keine Versicherungssteuer auf die Prämie
- das eingezahlte Kapital ist garantiert
- garantierte, lebenslange, steuerfreie Zusatzpension
- Was bedeutet „ausgestoppt" in Zusammenhang mit der Zukunftsvorsorge?
-
Einige Anbieter:innen der Zukunftsvorsorge haben während der Finanzkrise die Veranlagung Ihres Produktes aufgrund fallender Aktienkurse umgeschichtet, um die zugesagten Kapitalgarantien sicherzustellen. In diesem Fall können Anleger:innen nicht mehr von steigenden Kursen profitieren. Konkret könnte das bedeuten, dass für die bisher eingezahlten Prämien und die erhaltenen Förderungen nicht mehr als die Kapitalgarantie am Ende der Mindestlaufzeit zur Verfügung steht. Die Prämienpension der Wiener Städtischen ist von dieser Problematik NICHT betroffen.
- Was passiert bei der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge, wenn ich mir das angesparte Kapital auszahlen lasse anstatt eine Rente zu beziehen?
-
Verrentung bedeutet, dass das angesparte Kapital in der Form einer lebenslangen (monatlichen) Rente ausbezahlt wird. Wünschen Sie hingegen eine einmalige Auszahlung, dann muss die halbe staatliche Förderung zurückgezahlt werden und es erfolgt eine Nachversteuerung der Erträge.
- Was bedeutet „Prämienfreistellung“?
-
Prämienfreistellung bedeutet, dass die Pflicht zur Einzahlung der Prämien ausgesetzt wird und das bisher vorhandene Deckungskapital im Vertrag verbleibt. Das ursprüngliche Sparziel wird dadurch nicht mehr erreicht und die Deckung für eventuell inkludierte Zusatzversicherung könnte dabei verloren gehen. Der Vertrag bleibt dabei aufrecht.
Informieren Sie sich in einem persönlichem Beratungsgespräch über die Konsequenzen, bevor Sie sich für eine Prämienfreistellung entscheiden.
Fondsgebundene Lebensversicherung
- Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?
-
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wählen Sie ganz nach Ihrem Risikoprofil selbst Ihre Veranlagungsstrategie und nehmen an der Wertentwicklung der Fondsanteile, die Ihrem Vertrag rechnerisch zugeordnet sind, teil. Die Fondsauswahl können Sie während der Laufzeit auch immer wieder ändern.
Informieren Sie sich in einem persönlichem Beratungsgespräch zu diesem wichtigen Thema.
- Wie viel kostet eine fondsgebundene Lebensversicherung?
-
Wählen Sie eine realistische Prämienhöhe. Bedenken Sie bei der Berechnung, dass später beispielsweise Kosten für ein Eigenheim, ein neues Auto, die Ausbildung Ihrer Kinder etc. auf Sie zukommen könnten. Lassen Sie sich zu diesem wichtigen Thema unbedingt von unseren Expert:innen beraten.
- Ist eine fondsgebundene Lebensversicherung sinnvoll?
-
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist vor allem für Anleger:innen sinnvoll, die langfristig sparen und für die Zukunft vorsorgen möchten. Sie zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- flexible Anlage
- steuerbegünstigt
- finanzielle Absicherung für die Familie
- individuell gestaltbar
- individuelle Auszahlung
Kindervorsorge: Junior's Best Invest
- Bis zu welchem Alter kann ich als Versicherungsnehmer:in für das Kind vorsorgen?
-
Sie können Junior's Best Invest bis zum 80. Lebensjahr abschließen. Das versicherte Kind darf maximal 15 Jahre alt sein. Ab EUR 30,–- monatlich sind Sie dabei. Zusätzlich können Sie Einmalbeträge ab EUR 1.000 zuzahlen. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, Hochrechnungen werden bis zum 65. Lebensjahr des Kindes dargestellt.
- Was bietet der „Versorgerschutz“?
-
Der „Versorger“ ist die:der mitversicherte Erwachsene, die:der den Vertrag für das Kind abschließt. Der Versorgerschutz stellt sicher, dass das Sparziel erreicht wird, auch wenn der Versorger, die:der Erwachsene, verstirbt. Den Zeitraum für diesen Schutz können Sie selbst wählen: fünf oder zehn Jahre – oder bis zum 18. bzw. 25. Lebensjahr des Kindes. Im Falle des Falles führen wir die bis zum Ablauf des Versorgerschutzes noch fälligen Prämien dem Vertrag als einmalige Kapitalleistung zu.
- Was versteht man unter der Nachfolgeklausel?
-
Mit der „Nachfolgeklausel“ können Sie im Falle Ihres Ablebens den Übergang des Vertrages auf das mitversicherte Kind regeln.
- Unter welchen Voraussetzungen sind kostenfreie Entnahmen möglich?
-
Mit den attraktiven PLUS-Leistungen sind kostenfreie Entnahmen bei bestimmten Ereignissen möglich:
Bildungs-Plus
Durch das Bildungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für (Fort-)Bildungszwecke oder für den Erwerb eines Führerscheins wahlweise als Einmalauszahlung oder in Form einer Bildungsrente (Studium, Bildungskarenz, usw.) – möglich. Der Versicherer kann Nachweise für die Fortbildung und deren Kosten verlangen. Das Bildungs-Plus kann pro Jahr bis zu zwei Mal in Anspruch genommen werden.Wohnungs-Plus
Durch das Wohnungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Kauf, die Einrichtung oder die Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses möglich. Der Versicherer kann Nachweise für die Kosten verlangen.Familien-Plus
Durch das Familien-Plus kann bei Geburt eines Kindes bis zu 5.000 Euro und bei erstmaliger Heirat bis zu 10.000 Euro entnommen werden. Der Versicherer kann Nachweise für die Geburt bzw. Heirat verlangen.Mobilitäts-Plus
Durch das Mobilitäts-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Erwerb eines Fahrrads, eines Mopeds/Motorrads oder eines Autos möglich. Der Versicherer kann Nachweise für den Erwerb verlangen.Hinweis:
Für das Bildungs-Plus, das Wohnungs-Plus, das Familien-Plus und des Mobilitäts-Plus gilt: Für Entnahmen werden keine Kosten verrechnet und auf die Verrechnung des Rückkaufsabschlags wird verzichtet. Die verbleibende Deckungsrückstellung darf nach erfolgter Entnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten. Die vertraglichen Leistungen werden als Folge der Entnahme neu berechnet und dem Versicherungsnehmer dokumentiert. Ab dem Zeitpunkt der Verrentung sind keine Entnahmen möglich.Sicherheits-Plus
Übergibt der Versicherungsnehmer den Vertrag an das versicherte Kind, können zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr des Kindes die Zusätze Family Plus oder Prämienerlass im Krankheitsfall nachträglich eingeschlossen werden.
- Wann kann mein Kind über das Kapital verfügen?
-
Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag später auf Ihr erwachsenes Kind zu übertragen. Danach hat Ihr Kind eine hohe Flexibilität: Weiter einzahlen, Veranlagung wechseln, Zusatzversicherungen einschließen oder den Vertrag später als Pensionsvorsorge nutzen. Mit den PLUS-Leistungen besteht auch die Möglichkeit, Beträge bei gewissen Anlässen kostenfrei zu entnehmen.
- Wo finde ich die Auswahl an Fonds, die bei Junior's Best Invest verfügbar sind?
-
Die Auswahl finden Sie tagesaktuell im Fondsreport auf unserer Website, und Sie wählen entsprechend aus. Je nachdem, was Ihnen besonders wichtig ist. Ihre Fondsauswahl können Sie zweimal im Monat kostenlos ändern.