Ein Mann im Anzug berät eine Kundin und einen Kunden im Büro bei einer Tasse Kaffee.
Privat-Haftpflichtversicherung

Hoppala mit Folgen: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt.

Wer den Schaden hat, verlangt oft Schadensersatz. Und Missgeschicke passieren schnell. Umso schlimmer, wenn durch die eigene Schuld jemand anderem ein Schaden entsteht. Schadensersatzansprüche können teuer werden. Egal ob begründet oder nicht – die Haftpflichtversicherung steht Ihnen dann zur Seite.

Privat-Haftpflichtversicherung – Ihre Vorteile

  • abgesichert bei berechtigten Schäden an anderen Personen
  • geschützt bei unberechtigten finanziellen Forderungen
  • übernommen werden Personen-, Sach- und davon abgeleitete Vermögensschäden
  • gilt weltweit

Warum brauche ich eine Privat-Haftpflichtversicherung?

Eine Frau sitzt konzentriert im Büro am Schreibtisch vor ihrem Laptop.
„Beim Skifahren habe ich einen älteren Herrn erwischt. Er hat von mir sofort Schmerzensgeld verlangt. Mit der richtigen Versicherung musste ich das aber nicht selbst zahlen.“
Viola, 40 Jahre

Gerade beim Sport kann viel passieren. Die Haftpflichtversicherung übernimmt sowohl die entstandenen Personen-, als auch die Sachschäden, wenn berechtigt. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen durch Dritte und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

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Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung

Für wen ist eine Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung, wird aber für erwachsene Personen dringend empfohlen. In Österreich ist in der Haushaltsversicherung eine Privathaftpflichtversicherung enthalten. Wenn Sie also über eine Haushaltsversicherung verfügen, überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz.

Was kostet eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Öster­reich?

Die Kosten der Privathaftpflichtversicherung variieren je nach den gewählten Leistungen. Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie ein individuelles Gespräch.

Zahlt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch, wenn meine Kinder jeman­dem einen Schaden zufügen?

Kinder im gemeinsamen Haushalt sind bis zum 27. Lebensjahr mitversichert, solange Sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Achtung: Kinder sind nicht immer für Schäden haftbar, da sie möglicherweise noch nicht schuldfähig sind (altersabhängig). Wenn keine gesetzliche Haftungsverpflichtung besteht, gibt es auch keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung.

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