Reisekasko-Versicherung
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Reisekasko-Versicherung
- Wo gilt die Reisekasko-Versicherung?
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Die Versicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn. Bei Transport des Fahrzeugs zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs liegen. Ansonsten endet er mit Beendigung des Beladevorgangs in Europa.
- Ist man mit der Vollkasko automatisch im Ausland versichert?
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Wenn Sie für Ihr Fahrzeug bereits eine Vollkaskoversicherung haben, gilt diese in der Regel für Europa. Wenn Sie ins außereuropäische Ausland fahren, macht eine zusätzliche Reisekaskoversicherung Sinn.
- Für welche Reisen lohnt sich eine Reisekaskoversicherung?
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Eine Reisekaskoversicherung ist Ihr zusätzlicher Schutz bei Reisen mit dem eigenen Auto. Sie bietet Vollkasko-Schutz und gilt in Österreich und ganz Europa. Außerdem besteht eine Upgrade-Möglichkeit für die außereuropäischen Staaten Aserbaidschan, Türkei, Israel, Tunesien und Marokko.
- Kann ich mich auch außerhalb Europas versichern?
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Sie können den Versicherungsschutz auf die außereuropäischen Gebiete der Staaten Aserbaidschan, Türkei, Israel, Tunesien und Marokko erweitern.
- Was passiert, wenn ich einen Autounfall im Ausland habe?
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Rufen Sie das 24h-SchadenService der Wiener Städtischen an: +43 (0)50 350 355 (In- und Ausland). Ein geschultes Team hilft Ihnen weiter. Der Schaden muss in jedem Fall innerhalb einer Woche bei uns gemeldet werden.
Bei der nächsten Polizeidienststelle sind folgende Fälle unverzüglich anzuzeigen: der Diebstahl bzw. der Raub des Fahrzeugs, der Einbruchsdiebstahl in das Fahrzeug, in den (Wohnwagen-)Anhänger bzw. in versperrte Fahrrad-, Skiträger- und Dachboxen, bei Vandalismus, Parkschaden, Kollision mit Tieren oder mit einem unbekannten Fahrzeug, Brand und Explosion.
- Was ist die Höchstleistungsgrenze?
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Die Versicherungsleistung ist nach Abzug des fixen Selbstbehalts lt. Tarif mit der Höchstleistungsgrenze limitiert. Damit wir ausreichend Versicherungsschutz gewährleisten können, muss die Versicherungssumme dem Zeitwert des versicherten Fahrzeuges entsprechen. Die Versicherungsleistung ist auch mit dem Zeitwert im Falle der Schadenabwicklung und Feststellung durch einen Sachverständigen limitiert.
- Wie wird die Höchstleistungsgrenze ermittelt?
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Im Rahmen des Online-Abschlusses gelangen Sie zur „Ermittlung des Zeitwertes“. Die Berechnung erfolgt aufgrund Ihrer Eingabe des Listenpreises, des Wertes der Sonderausstattung, der Fahrzeugmarke und des Alters Ihres Fahrzeugs. Bitte beachten Sie, dass diese Werte Schätzungen sind. Sie können den berechneten Wert abhängig vom Zustand Ihres Fahrzeugs durch Bewegen des Sliders anpassen und somit Ihre Versicherungssumme festlegen.
- Was bedeutet Selbstbehalt ohne Vorbesichtigung?
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Der vereinbarte Selbstbehalt (der Anteil, den Sie im Versicherungsfall selbst tragen müssen) gilt dann, wenn Sie das Fahrzeug, das Sie versichern möchten, frühestens 30 Tage vor Abschluss der Reisekasko-Versicherung auf etwaige Vorschäden bei einer EXPERTA Drive-In Station besichtigen lassen.
Geht sich die Besichtigung vor Ihrem Urlaubsantritt nicht aus, dann genießen Sie dennoch Versicherungsschutz, der Selbstbehalt beträgt dann in jedem Versicherungsfall 1.000 Euro.
- Wo kann ich mein Fahrzeug besichtigen lassen?
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Das Fahrzeug ist bei einer EXPERTA Drive-In Station zu besichtigen. Wo sich eine in Ihrer Nähe befindet, erfahren Sie, wenn Sie auf EXPERTA klicken oder bei der SchadenService-Nummer der Wiener Städtischen unter +43 (0) 050 350 355 anrufen. Vereinbaren Sie einen Termin und nehmen Sie Ihre ausgedruckte Online-Polizze mit. Dort wird die Durchführung der Besichtigung vermerkt.
- Was ist der Bonusvorteil?
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Innerhalb eines Monats nach Ablauf Ihrer Reisekasko-Versicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Voll-, Parkschaden- oder Teilkaskoversicherung zu vergünstigten Konditionen für dasselbe Fahrzeug abzuschließen. Ohne neuerliche Besichtigung, wenn die Besichtigung im Zuge des Abschlusses der Reisekasko-Versicherung erfolgte. Mit dabei ist ein Gutschein in Höhe von 111 Euro auf die Prämie Ihres neuen Ganzjahres-Schutzes. Den dazu passenden Gutschein finden Sie nach Abschluss in Ihrem Bestätigungs-E-Mail.
- Zahlt meine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn ich auf einer Reise einen Autounfall verursache?
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Wenn Sie Ihre Reise mit dem eigenen Auto antreten und einen Autounfall verursachen, dann sind Fremdschäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Doch auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug bleibt man zu 100 % sitzen, wenn man keine Vollkasko-Versicherung hat. Es empfiehlt sich daher eine Kfz-Reisekaskoversicherung abzuschließen. Diese schützt das eigene Fahrzeug bzw. optional mit dem Luxuspaket auch Gegenstände des privaten, persönlichen Bedarfs, z. B. Tauchausrüstung, Golfausrüstung, Laufausrüstung (ohne Elektronik) im Auto und in versperrten Dachboxen.
Online-Abschluss Reisekasko-Versicherung
- Gibt es für diesen Online-Abschluss Altersbeschränkungen?
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Für den Abschluss einer Reisekasko-Versicherung gibt es keine Altersbeschränkung.
- Wie erhalte ich meinen Versicherungsvertrag?
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Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs sowie der Annahme des Antrages. Mit Zugang dieser E-Mail ist der Versicherungsvertrag abgeschlossen. In dieser E-Mail befindet sich Ihr gültiger Versicherungsvertrag (Polizze). Ergänzend erhalten Sie nochmals die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Informationen übermittelt, die Sie bereits vor Abschluss heruntergeladen und bestätigt haben.
Luxuspaket
- Was leistet das Luxuspaket?
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Das Luxuspaket bietet zusätzlichen Schutz bei Bruch von Kleingläsern wie Scheinwerfergläser, Blinkercellonen oder Außenspiegeln. Weiters ist bei Einbruch in das Fahrzeug der Diebstahl von Gegenständen des privaten, persönlichen Bedarfs z.B. Sport- und Hobbygeräten (ohne Elektronik) versichert. Außerdem erstreckt sich die Versicherung auch auf Schadensereignisse durch Diebstahl oder Verlust des/der Fahrzeugschlüssel/s. Ersetzt werden die Kosten für die notwendige Schlossänderung bis zur Höhe gemäß Antrag/Polizze. Mitversichert sind die Anfertigung eines neuen Schlüssels und die Reparatur der durch das evtl. notwendige gewaltsame Öffnen verursachten Beschädigung.
Weiters sind Schadensereignisse durch Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens nach eigener Wahl gemäß § 48 a KFG (Wunschkennzeichen) für das versicherte Fahrzeug gedeckt. Es werden die Abgaben und Gebühren, die für die Zuweisung und Reservierung eines neuen Wunschkennzeichens entrichtet werden müssen, bis zur Höhe gemäß Antrag/Polizze übernommen. Im Falle eines Schadensereignisse durch Diebstahl des Markenemblems für das versicherte Fahrzeug werden die Kosten des Markenemblems inkl. Montagekosten bis zur Höhe gemäß Antrag/Polizze ersetzt.
Ebenso mitversichert sind die nachgewiesenen Kosten eines Mietwagens im Falle des Totaldiebstahls des versicherten Fahrzeugs bis zum Wiederauffinden desselben bzw. bis zu dessen Wiederbenutzbarkeit. Die Versicherungsleistung ist pro Tag und maximal gemäß Antrag/Polizze begrenzt und gilt nur, soweit nicht von einem Dritten eine Leistung verlangt werden kann.
Gegenstände des privaten, persönlichen Bedarfs sind zum Beispiel: private Gegenstände zur Ausübung Ihres Hobbys in der Freizeit, wie z.B. Fahrräder, Ski-, Snowboard, Bergsteiger-, Lauf-, Golf-, Tennis-, Surf-, Tauchausrüstung, Falt- und Schlauchboote, Fischereiausstattung, Sport- und Jagdwaffen, Paragleiter, Fallschirme, tragbare Musikinstrumente, am Fahrzeug fix montierte und versperrbare Fahrrad- und Skiträger bzw. Dachboxen, u.ä. (ohne Elektronik)
- Was ist im Luxuspaket nicht versichert?
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Nicht versichert sind Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere, Dokumente (auch nicht die Wiederbeschaffung) sowie technische/elektronische Geräte (Tablets, Mobiltelefone, Smartphones, Musikplayer und Digitalkameras, jeweils inkl. Zubehör).
Ist es unbedingt notwendig, Gegenstände im Fahrzeug zurückzulassen, dann müssen diese Gegenstände von außen nicht sichtbar im Kofferraum bzw. abgedeckten Laderaum des Kraftfahrzeugs abgelegt werden.
Außerdem ist der (Wohnwagen-)Anhänger selbst nicht im Rahmen des Luxuspakets versichert. Diesen können Sie im Zuge des Online-Prozesses versichern.
- Kann ich nur das Luxuspaket abschließen?
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Nein, der Versicherungsabschluss des Luxuspakets als Einzelkomponente ist nicht möglich.
Melden eines Schadens/einer Leistung
- Wie kann ich einen Versicherungsfall melden?
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Alle Informationen zur Meldung eines Versicherungsfalles und welche Unterlagen wir benötigen, finden Sie im Servicebereich auf unserer Website. Folgende Versicherungsfälle sind unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle durch die:den Versicherungsnehmer:in/Lenker:in anzuzeigen: Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, Brand, Explosion und Kollision mit Tieren oder mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden).
Kontaktmöglichkeiten
- Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse kundenservice@wienerstaedtische.at einbringen.