FAQ Online-Formular Rechnungen einreichen
Sie haben Fragen zu unserem Online-Service zur Privatarztversicherung für ambulante Behandlungen? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.
Allgemeine Fragen
- Was sind ambulante Behandlungen?
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Ambulante Behandlungen sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen, welche in der Ordination einer Ärztin:eines Arztes, Therapeut:inneen oder in der Ambulanz/Tagesklinik eines Krankenhauses durchgeführt werden.
- Was sind Heilbehelfe?
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Unter Heilbehelfe fallen Brillen, Kontaktlinsen, Hörapparate, orthopädische Korsette, orthopädische Schuheinlagen und die orthopädische Ausstattung von Schuhen, nicht jedoch zur Körper- und Krankenpflege dienende Apparate, wie z.B. Eisbeutel, Fieberthermometer, Inhalationsapparate, Milchpumpe, etc.
- Was sind Behandlungen, die nicht von einer Ärztin:einem Arzt durchgeführt werden?
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Das sind alle Heilbehandlungen, die von keiner:keinem Dr.med. durchgeführt werden.
- Was ist der ICD-Code?
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ICD heißt „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) und ist das wichtigste weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und kurz auch als Internationale Klassifikation der Krankheiten (englisch International Classification of Diseases) bezeichnet.
Rechnungen einreichen
- Reichen Jahreskostenaufstellungen meiner Apotheke aus?
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Ja, sofern diese nur auf die versicherte Person ausgestellt ist. Sollte eine Jahreskostenaufstellung mehrere Personen betreffen, können wir diese leider nicht akzeptieren.
- Benötige ich für die Einreichung einer Rechnung eine ärztliche Verordnung?
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Gemäß Versicherungsbedingungen sind ärztliche Verordnungen beizubringen. Da uns bewusst ist, dass es nicht immer eine solche gibt, haben Sie die Möglichkeit Medikamentenrechnungen und Rechnungen über Heilbehelfe auch ohne ärztliche Verordnung einzureichen. Wir behalten uns allerdings das Recht vor, je nach Inhalt der Rechnung, eine solche nachträglich anzufordern. D.h. wenn Sie eine haben, reichen Sie diese bitte gleich mit ein. Das erspart uns Rückfragen und Sie kommen schneller zu Ihrem Geld.
- Was mache ich mit den Original-Rechnungen?
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Grundsätzlich sind die Unterlagen sieben Jahre hindurch aufzubewahren. Die Sieben-Jahres-Frist läuft vom Schluss des Kalenderjahres, für das die letzte Eintragung vorgenommen wurde. So sind z.B. die Belege des Kalenderjahres 2022 bis Ende des Kalenderjahres 2029 aufzubewahren.
- Brauche ich zwingend eine Abrechnung der Pflichtversicherung?
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Ja, sofern Sie die Rechnung(en) vorab bei Ihrer Pflichtversicherung einreichen, erhalten Sie die Differenzkosten im Rahmen Ihrer Jahreshöchstleistung rückerstattet.
- Wie reiche ich eine Honorarnote bei meiner Pflichtversicherung ein?
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Informationen, wie Sie Rechnungen von Wahlärzt:innen, Wahltherapeut:innen, Heilbehelfe, Hilfsmittel, u.ä. bei Ihrer Pflichtversicherung einreichen, finden Sie auf: http://www.sozialversicherung.at.
- Kann ich Rechnungen aus dem Vorjahr rückwirkend einreichen?
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Ja. Sofern die entsprechende Versicherung dafür bereits bestanden hat, können Sie Rechnungen aus dem aktuellen Kalenderjahr sowie aus max. zwei Jahren davor einreichen.
- Werden weitere Unterlagen benötigt?
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Im Bedarfsfall können eventuell weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden, die Sie uns bitte übermitteln.
- Welches Dateiformat ist zum Hochladen meiner Belege notwendig?
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Sie können die Datei(en) als PDF-Datei, Bildformat (.JPG/.JPEG, .TIF) oder Microsoft Word hochladen. Die maximal zulässige Dateigröße aller Ihrer hochgeladenen Dokumente im Rahmen dieser Online-Einreichung beträgt insgesamt max. 15 MB.
Abrechnung
- In welcher Form erhalte ich die Abrechnung?
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Sie erhalten eine detaillierte Abrechnung Ihrer Einreichung auf dem Postweg zugestellt.
Bitte beachten Sie unseren digitalen Einreichmöglichkeiten über meine.wienerstaedtische.at oder losleben.
- Wie lange muss ich auf meine Abrechnung warten?
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Wenn die Einreichung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und keine weiteren Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie Ihre Abrechnung innerhalb von 14 Werktagen. Sollte es zu einem erhöhtem Einreichvolumen kommen, kann die Abrechnung manchmal länger dauern. Wir informieren Sie im E-Mail, das Sie bei der Einreichung erhalten, darüber. Bei Fragen zu Ihrer Einreichung wenden Sie sich bitte direkt an unserer Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder kundenservice@wienerstaedtische.at
Datensicherheit & Kontakt
- Sind meine Daten sicher?
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Ja. Ihre Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung geschützt und ausschließlich vom zuständigen Serviceteam bearbeitet. Sie erhalten ein einfaches Bestätigungsmail über die erfolgreiche Einreichung.
- Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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Wenn Sie weiterführende Fragen zum Online-Service haben oder eine Beschwerde an uns richten möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.