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FAQ Gesund­heits­check

Sie haben Fragen zum Gesundheitscheck? Wir haben die passenden Antworten. Wählen Sie einfach den gewünschten Themenbereich aus und klicken Sie auf die passende Frage. Schon erhalten Sie Ihre Antwort.

Gesundheitscheck für Kund:innen mit privater Krankenversicherung

Ist in meiner Son­der­klas­se­ver­si­che­rung ein Gesund­heits-Check inklu­diert?

Ein Anspruch auf den Gesundheits-Check besteht aus Ihrer Sonderklasseversicherung mit Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Unfall. Kein Anspruch besteht aus Sonderklasseversicherungen mit eingeschränkter Deckung (z. B. nur nach Unfall oder bei schweren Erkrankungen). Ob Ihre Sonderklasseversicherung einen Gesundheits-Check inkludiert hat, können Sie auch Ihrer Polizze entnehmen.

Ihre Sonderklasseversicherung ist wertgesichert. Wenn Sie die Anpassung ablehnen, besteht kein Anspruch mehr auf den Gesundheitscheck.

Wie finde ich meine bevor­zugte Gesund­heits­ein­rich­tung?

Unter dem Menüpunkt Vorsorge können Sie ganz einfach und schnell aus den bereitstehenden Gesundheitseinrichtungen selektieren und auswählen.

Alle Gesundheitseinrichtungen inklusive Leistungsangebote sind umfassend in Wort und Bild präsentiert.

Der schnellste Weg zu meinem Gesund­heits-Check Gut­schein!

Sie können Ihren Gesundheits-Check Gutschein einfach und bequem, rund um die Uhr und 7 Tage die Woche über die Online-Bestellmaske abrufen.

Kann ich direkt bei der Ärztin:beim Arzt meiner Wahl die Vor­sor­ge­un­ter­su­chung durch­füh­ren lassen?

Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchung von einer anderen Gesundheitseinrichtung durchführen lassen, leisten wir einen Kostenersatz bis zu 350 Euro. Dazu ist die saldierte Originalrechnung und bei Bestehen einer Sozialversicherung eine Rechnungskopie samt der dazugehörigen Abrechnung mit der Sozialversicherung vorzulegen. In diesem Fall können Leistungen nur bis zur Höhe der Differenzkosten, max. 350 Euro, beansprucht werden.

Bitte fordern Sie dafür ebenfalls einen Gutschein über die Online-Bestellmaske an und schicken Sie uns diesen mit den angeführten und benötigten Unterlagen sowie Ihren Kontodaten. Gerne verrechnen wir gegen Zusendung dieses Gutscheins auch direkt mit Ihrer Ärztin:Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus.

Sie können Gutschein und Rechnung über unser Einreichungsformular zur Gesundheitsvorsorge einreichen, in einer unserer Geschäftsstellen abgeben, Ihrer Betreuerin:Ihrem Betreuer mitgeben oder direkt schicken.

Wie kann ich meinen Gut­schein bestel­len?

Nachdem Sie sich für Ihre bevorzugte Gesundheitseinrichtung entschieden haben, tragen Sie bitte Ihre Polizzennummer und Ihr Geburtsdatum in die Online-Bestellmaske ein.  Bitte überprüfen Sie Ihre hinterlegten Personendaten und ergänzen Sie erforderliche Kontakt- und Informationsdaten.

Sobald Sie alle erforderlichen Daten ergänzt und überprüft haben, können Sie Ihre Gutscheinanforderung absenden. Sie erhalten umgehend ein Bestätigungsmail von unserem Serviceteam.

Wie bekomme ich meinen Gesund­heits-Check Gut­schein zuge­schickt?

Nach Überprüfung Ihrer Daten erhalten Sie per E-Mail Ihren persönlichen Gesundheits-Check Gutschein zugesandt. Sollten Sie keine E-Mailadresse haben, so können wir Ihnen gerne den Gutschein per Post zusenden.

Wie erfolgt die Ter­min­ver­ein­ba­rung?

Nach Zusendung des Gesundheits-Check Gutscheins vereinbaren Sie bitte direkt  mit Ihrer ausgewählten Gesundheitseinrichtung einen Termin. Bitte geben Sie Ihren Gutschein in Ihrer gewählten Gesundheits­einrichtung ab. Ohne Gutscheinübergabe ist keine Einlösung beziehungsweise Inanspruchnahme möglich.

Wann kann ich erst­mals einen Gesund­heits-Check in Anspruch nehmen?

Erstmalig nach Abschluss der Versicherung (Erhalt der Versicherungspolizze) und Bezahlung der Erstprämie können Sie Ihren Gesundheits-Check Gutschein anfordern und Ihre Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen.

Wie oft kann ich einen Gesund­heits-Check in Anspruch nehmen?

Sie können jedes zweite Kalenderjahr eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.

Kann ich Gesund­heits-Check Gut­scheine anspa­ren?

Ein Ansparen von Gutscheinen oder Nachholen von versäumten Jahren ist nicht möglich. Ein neuer Gesundheits-Check Gutschein kann jeweils ab dem zweitfolgenden Kalenderjahr nach der vorangegangenen Vorsorgeuntersuchung (= Einlösung des Gutscheins bei der Gesundheitseinrichtung) beansprucht werden.

Kann ich den Gesund­heits-Check bzw. den Gut­schein über­tra­gen?

Die Vorsorgeuntersuchung bzw. der Gesundheits-Check Gutschein gilt für die versicherte Person. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.

Wo finde ich alle Gesund­heits­ein­rich­tun­gen für den Gesund­heits-Check?

Alle Gesundheitseinrichtungen werden im Internet unter unserem Gesundheitscheck ausführlich in Wort und Bild beschrieben.

Wie komme ich zu meinem Gesund­heits-Check Gut­schein?

Sie können Ihren Gutschein einfach und bequem, rund um die Uhr und 7 Tage die Woche über eine Online-Bestellmaske abrufen. Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie per E-Mail oder Post Ihren persönlichen Gesundheits-Check Gutschein zugesandt. Gerne steht Ihnen für Fragen von Montag bis Freitag von 08.00 – 16.00 Uhr unser Serviceteam unter unseren umfangreichen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Wie erfolgt die Abwick­lung vom Gesund­heits­check?

Die Abwicklung der Gesundheitscheck-Angebote erfolgt über unsere Partnerin, die Emotion Holding GmbH:

EMOTION Holding GmbH
Abtsbergengasse 17
1140 Wien
e-Mail: office@emotion-group.com
URL: www.emotion-group.com
 

Ich habe noch zusätz­li­che Fragen zum Service. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie weiterführende Fragen zu unseren Services haben oder eine Beschwerde an uns richten möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.

Gesund­heits­check

Kund:innen mit einer privaten Krankenversicherung mit Gesundheitscheck haben es doppelt gut. Beste medizinische Versorgung im Krankenhaus und alle zwei Jahre ein Gesundheitscheck.