Reiseversicherung Austria
Wie Sie im Schadensfall rasch an Hilfe kommen? Nutzen Sie eine der vielfältigen Möglichkeiten der Schadensmeldung: Ob per Online-Formular, telefonisch unter +43 (0)50 350 350 oder persönlich in der nächsten Geschäftsstelle. Die Mitarbeiter:innen vom SchadenService sorgen dafür, dass Ihnen schnell geholfen wird.
- Ein Notfall. Das ist zu beachten.
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Für eine rasche Hilfe in medizinischen Notfällen melden Sie sich bitte unter Telefon: + 43 (0)50 350 357. Wir sagen Ihnen, was alles zu tun ist.
- Verhalten im Leistungsfall - alle Kontaktinformationen
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Zur Beurteilung eines möglichen Heimtransports hat der Versicherte den Versicherer ab dem siebenten Aufenthaltstag über eine stationäre Krankenhausaufnahme zu informieren. Sollte eine entsprechende Meldung nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar sein, ist die Meldung mit Beginn der Zumutbarkeit zu erstatten. Wird diese Informationspflicht verletzt und wäre der Versicherte transportfähig gewesen, besteht für die betroffenen Heilbehandlungen nur insoweit Anspruch auf Kostenersatz, als diese Kosten nicht jene eines vom Versicherer organisierten Heimtransports übersteigen.
Im Leistungsfall (auch Ablebensfall) wenden Sie sich bitte umgehend an:
unsere Servicehotline
Telefon: +43 (0)50 350 350
Für rasche Hilfe in medizinischen Notfällen kontaktieren Sie bitte unser Notfallservice unter + 43 (0)50 350 357
Ihre direkte Verbindung zu unserem Partner, der Tag und Nacht für Sie da ist:
Tyrol Air Ambulance Ges.m.b.H.
Telefon: +43 (0) 512 22 4 22
Adresse: A-6026 Innsbruck-Flughafen
E-Mail: taa@taa.at
- Stationäre Behandlung im Ausland oder notwendiger Heimtransport – was ist zu tun?
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Im Falle einer stationären Behandlung im Ausland oder eines Heimtransportes bitten wir Sie um folgende Angaben:
- Name, Geburtsdatum und Wohnsitz der versicherten Patientin/des versicherten Patienten
- Name, Adresse und Telefonnummer der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses
- Art der Erkrankung oder Unfallverletzung, Krankheitszustand und Transportfähigkeit, bei Verstorbenen ist die Todesursache anzugeben
- Name, Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson, die neben der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt für Auskünfte zur Verfügung steht
- Datum des Internet Antrags
- Versicherungsbeginn
Aufgrund dieser Angaben wird über die Übernahme der Behandlungskosten bzw. die Durchführung des Transportes entschieden.
- Ambulante Leistungen im Ausland – so funktioniert‘s.
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Nach Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen aus Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung reichen Sie bitte im Nachhinein die entsprechenden Rechnungen zur Rückerstattung der entstandenen Kosten bei uns ein. Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherung vorleistungspflichtig ist.
- Leistungsübersichten zum Herunterladen
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Nachstehend finden Sie alle Leistungsübersichten zu Ihrem Produkt: