Was tun wenn's passiert: Ihr Kfz-Schadenleitfaden
Eine kurze Unachtsamkeit und zack - die Laterne am Parkplatz übersehen! Ob beim Einparken, Ausparken oder während der Fahrt - als Autofahrer:in wissen Sie wie schnell ein Schaden passieren kann und wie ärgerlich das ist. Damit Sie nach Ihrem Unfall rasch die richtigen Schritte setzen können, haben wir für Sie einen Schadenleitfaden zusammengestellt. So wird's schnell wieder gut.
Erste Schritte nach einem Kfz-Unfall
Kfz-Unfall: Fragen und Antworten
- Was ist der Europäische Unfallbericht?
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Der europäische Unfallbericht wird von den beteiligten Lenker:innen am Unfallort ausgefüllt. Er ist eine gute Basis um den Schaden rasch und problemlos abzuwickeln. Er sollte daher ständig im Auto mitgeführt werden. Wichtig ist: das Unterschreiben des Unfallberichts ist kein Schuldeingeständnis. Es ist auch niemand verpflichtet den europäischen Unfallbericht zu unterschreiben. Der Bericht ist jedenfalls eine Erleichterung bei der Schadensabwicklung.
Am besten ist es alle Punkte im Unfallbericht Schritt für Schritt abzuarbeiten. Damit jede:r eine Version mitnehmen kann, sollte der Bericht von allen Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben werden. Hat die:der Unfallgegner:in einen europäischen Unfallbericht in einer anderen Sprache dabei, können die Formulare trotzdem gleich ausgefüllt werden, da die Punkte der standardisierten Vorlage in allen Sprachen gleich sind und somit einfach übernommen werden können.
Im Unfallbericht ist für jedes beteiligte Fahrzeug eine Spalte vorgesehen. Falls nur das eigene Fahrzeug am Unfall beteiligt ist (z. B. Parkschaden), bleibt eine Spalte leer.
- Ich habe keinen Europäischen Unfallbericht - was soll ich tun?
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Wenn Sie keinen Unfallbericht griffbereit haben, sollten Sie unbedingt folgende Daten austauschen:
- Name und Adresse der Beteiligten
- Namen und Adressen etwaiger Zeug:innen
- Versicherungen und Polizzennummern
- Kennzeichen des Unfallgegners
Tipp! Mit dem Kennzeichen des Unfallgegners kann beim VVO - Versicherungsverband Österreich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ausfindig gemacht werden.
- Wann soll ich die Polizei anfordern?
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Wenn sich keiner der Verkehrsteilnehmer:innen verletzt hat müssen Sie nicht zwingend die Polizei anfordern. Wenn man die Polizei trotzdem ruft, muss man eine sogenannte Blaulichtsteuer entrichten (Tipp: Mit unserem Zusatzpaket in der Kfz-Haftpflichversicherung übernehmen wir die Blaulichtsteuer). Diese Steuer entfällt, wenn eine Person verletzt ist oder ein Identitätsaustausch mit dem Unfallgegner nicht möglich ist (zB: Kollision mit einer Leitplanke oder der Unfallgegner weigert sich seine Daten anzugeben). Wenn ein hoher Sachschaden zu erwarten ist und sich die Schuldfrage nicht leicht klären lässt, kann es aber trotzdem ratsam sein, die Polizei zu rufen. Sie dokumentiert den Unfall meist ausführlicher als Privatpersonen.
Achtung! In der Kasko ist die unverzügliche Anzeige bei folgenden Schäden unerlässlich:
- Tierkollision
- Brand
- Einbruch / Diebstahl / Raub
- Vandalismus
- Parkschaden
- Wie schnell muss ich einen Kfz-Schaden der Versicherung melden?
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Am besten melden Sie Ihren Kfz-Schaden unverzüglich nach dem Unfall, spätestens aber nach einer Woche. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Unfallhergang vollständig rekonstruiert und untersucht werden kann.
- Was ist im Falle eines Totalschadens zu tun?
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- Melden Sie den Kfz-Schaden bei der Versicherung: Bei Eigenverschulden der eigenen Versicherung, bei Fremdverschulden der Haftpflichtversicherung der:des Unfallgegnerin:des Unfallgegners. Prüfen Sie, ob Sie eine Kaufpreisersatzdeckung in Ihrer Kaskoversicherung haben.
- Sie haben ein Leasingfahrzeug? Dann vermerken Sie das bitte bei der Schadensmeldung.
- Fahrzeugbesichtigung in einer Werkstätte oder durch die Versicherung
- Bei Leasingfahrzeugen sind folgende Informationen an die Leasinggesellschaft zu übermitteln: Kopie der Schadenmeldung, eventuell Abrechnung der Versicherung, Ort wo sich Kfz befindet, Kontaktdaten, Einforderung des Stopps der Leasingentgeltvorschreibung.
- Abmeldung des Kfz durch Versicherungsberater:in oder selbst
- Bei Leasingfahrzeugen: Abrechnung des Leasingvertrages
- Kfz-Verwertung
- Melden Sie den Kfz-Schaden bei der Versicherung: Bei Eigenverschulden der eigenen Versicherung, bei Fremdverschulden der Haftpflichtversicherung der:des Unfallgegnerin:des Unfallgegners. Prüfen Sie, ob Sie eine Kaufpreisersatzdeckung in Ihrer Kaskoversicherung haben.
- Was ist im Falle eines Diebstahles meines Fahrzeuges zu tun?
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- Polizeiliche Anzeige im In- und Ausland (Hinweis: immer schriftlich aushändigen lassen)
- Kontakt mit Versicherung aufnehmen
- Bei Leasingfahrzeugen: Vermerk "Leasingfahrzeug" auf die Schadenmeldung und alle vorhandenen Autoschlüssel an die eigene Versicherung übermitteln
- Achtung: 30-Tage-Wartefrist ab Eingangsdatum bei der Versicherung
- Bei Leasingfahrzeugen: Leasinggesellschaft informieren und folgende Informationen übermitteln: Kopie Schadenmeldung, Polizeiliche Anzeige, Stopp der Leasingentgeltvorschreibung vereinbaren.
- Abmeldung duch Versicherungsberater:in oder selbst
- Bei Leasingfahrzeugen: Abrechnung des Leasingvertrages
- Polizeiliche Anzeige im In- und Ausland (Hinweis: immer schriftlich aushändigen lassen)
- Was muss ich bei einem Wildunfall machen?
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EInen Wildunfall müssen Sie sofort der Polizei melden. Die Tiere darf man auf keinen Fall mitnehmen.
Nach einem Wildunfall ist Folgendes zu tun:
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Unfallstelle absichern
- eventuell verletzte Personen versorgen
- Polizei unverzüglich verständigen
- Schaden bei Ihrer Kfz-Kaskoversicherung melden
- Verkehrsunfall im Ausland - was muss ich beachten?
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Bei Fahrten im Ausland sollten Sie zwei Dinge mit sich führen:
- Die "grüne Versicherungskarte"
Die internationale Versicherungskarte sollte bei Reisen mit dem Auto ins Ausland nicht vergessen werden. Sie ist in vielen Ländern als Nachweis für eine ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeugs notwendig.
- Europäischer Unfallbericht
Schadenersatzforderungen gegenüber der ausländischen Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin : des Unfallgegners können in Österreich mit einem österreichischen Schadenregulierer abgewickelt werden. Wenn sich die ausländische Versicherung weigert, den Schaden zu bezahlen, kann auch eine Klage in Österreich eingebracht werden.
- Die "grüne Versicherungskarte"