Motorbezogene Versicherungssteuer
Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Abgabe, die für jedes Fahrzeug fällig wird - abhängig vom zugelassenen Modell. Ab dem 1. April 2025 sind auch neue sowie bereits zugelassene E-Autos nicht länger von dieser Steuer befreit. Damit Sie bestens informiert sind, haben wir für Sie alle relevanten Details zur motorbezogenen Versicherungssteuer zusammengestellt.
Motorbezogene Versicherungssteuer: Das ändert sich ab 2025
Ab dem 1. April 2025 gelten neue Regeln für die motorbezogene Versicherungssteuer (MVSt) – insbesondere für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride. Wir geben Ihnen hier einen verständlichen Überblick über die aktuellen und kommenden Regelungen, abgestimmt auf die jeweilige Antriebsart und das Zulassungsdatum.
Steuer für Elektrofahrzeuge (E-Autos)
Bisher: Reine Elektrofahrzeuge waren von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Neu ab 1. April 2025:
- Die Steuerbefreiung entfällt.
- Die MVSt für E-Autos wird künftig nach einer neuen Methode berechnet: Eigengewicht (kg) und Nenndauerleistung (kW) des Elektromotors laut Zulassungsschein
Wichtig: Diese neue Regelung gilt sowohl für bestehende als auch für neu zugelassene Elektrofahrzeuge.
Steuer für Verbrenner-Pkw
Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2020:
- Besteuerung erfolgt ausschließlich nach Motorleistung (kW).
- Keine Änderungen ab 2025.
Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Oktober 2020:
- Die Steuer berechnet sich nach Motorleistung (kW) und CO₂-Ausstoß (WLTP-Wert).
- Je höher die CO₂-Emissionen, desto höher die Steuer.
- Keine Änderung durch das neue Gesetz – diese Regelung bleibt bestehen.
Steuer Plug-in-Hybride (PHEV)
Neu geregelt ab 1. April 2025:
Plug-in-Hybride werden künftig nicht mehr wie Verbrenner berechnet. Sie unterliegen ab 01.04.2025 einer geänderten Steuer.
Unterjährigkeitszuschläge
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2020 gelten weiterhin Zuschläge bei unterjähriger Zahlung:
- 6 % bei halbjährlicher,
- 8 % bei vierteljährlicher,
- 10 % bei monatlicher Zahlungsweise.
- Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Oktober 2020 entfällt dieser Zuschlag.
Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge mit Antrieb "Elektro".
Weitere Kfz-Steuern und Abgaben für Autofahrer:innen in Österreich
Neben der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt es folgende zusätzliche Abgaben:
Steuerart | kurz erklärt |
Mineralölsteuer & CO₂-Steuer | Pro Liter Kraftstoff, abhängig vom Verbrauch. |
Normverbrauchsabgabe (NoVA) | Einmalige Abgabe beim Kauf eines Fahrzeugs (nicht bei E-Autos). |
Allgemeine Versicherungssteuer | 11 % der Versicherungsprämie, unabhängig vom Fahrzeugtyp. |
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