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Ihre Fragen. Unsere Antworten.

FAQ Droh­nen­ver­si­che­rung

Sie haben Fragen zu unserer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung und zur EU-Drohnenverordnung? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.

EU-Verordnung zum Betrieb von Drohnen seit 31.12.2020

Welche gesetz­li­chen Vor­ga­ben gibt es, um Drohnen fliegen zu dürfen?

Seit 31.12.2020 ist die EU-Drohnenverordnung (EU (VO) 2019/947) in Kraft. Diese definiert einige Voraussetzungen für den Drohnenflug. Die:der Pilot:in muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Registrierung bei der Austro Control muss eine volljährige Person (z.B. bei Minderjährigen die:der Erziehungsberechtigte) durchführen. Für diese Registrierung benötigen Sie bereits die Polizzennummer einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung der Drohne/n. Bei Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm und der Kategorie open, ist die Absolvierung eines Online-Drohnenführerscheins im Zuge der Online-Registrierung erforderlich. In den Kategorien specific und certified gibt es zusätzlich noch – wie bisher – eine Bewilligungs-/Zertifizierungspflicht der Drohne durch die Austro Control. Auch Flugmodelle fallen seit 31.12.2020 in die Betriebskategorie open.

Wo gilt die EU-Ver­ord­nung?

Das Drohnengesetz gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und somit auch in Österreich. Dadurch soll gewährleistet werden, dass im gesamten EU-Gebiet dieselben gesetzlichen Voraussetzungen gelten. Gleichzeitig wird dadurch die grenzübergreifende Nutzung von Drohnen vereinfacht.

Was ist der Droh­nen­füh­rer­schein?

Der Drohnenführerschein ist für alle Drohnenpilot:innen verpflichtend, die mit Drohnen der Kategorie „Open“ mit einem Gewicht über 249 g fliegen wollen.   Dieser Online-Test, der von der Austrol Control zur Verfügung gestellt wird, ist ein Multiple Choice Test (Mehrfachauswahl-Verfahren). Nach positiver Beurteilung erhält man den erlangten Kompetenzausweis direkt über einen Link. Der Drohnenführerschein gilt im gesamten EU-Raum. Bitte führen Sie diesen immer mit, wenn Sie mit Ihrer Drohne fliegen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Drone Space, der offiziellen Drohnenwebsite der Austro Control.

Welche Droh­nen­ka­te­go­rien gibt es?

Aufgrund der EU-Verordnung werden Drohnen in drei Kategorien eingeteilt:

  • open: Drohnen bis 25 kg (die meisten Drohnen im Privatbetrieb fallen in diese Kategorie) und auch Flugmodelle bis 25 kg fallen in diese Betriebskategorie.
    Für alle Flüge in dieser Kategorie muss ununterbrochener Sichtkontakt (ohne technische Hilfsmittel) bestehen. Wie nah man an Menschen heranfliegen darf, hängt vom Gewicht der Drohne ab.

    Daher unterteilt man die Kategorie open in 3 Unterkategorien:
    • A1 Kategorie: umfasst Drohnen bis 900 g. Diese Drohnen dürfen nah am Menschen betrieben werden.
    • A2 Kategorie: umfasst Drohnen von 900 g bis 4 kg. Mit diesen Drohnen ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen einzuhalten.
    • A3 Kategorie: umfasst Drohnen von 4 kg bis 25 kg. Dabei gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen sowie Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
       
  • specific: Es ist eine Betriebsbewilligung durch die Luftfahrtbehörde Austro Control erforderlich.
     
  • certified: Das Risiko entspricht dem der bemannten Luftfahrt. Es ist eine Zertifizierung des unbemannten Luftfahrzeugs durch die Luftfahrtbehörde Austro Control erforderlich.
Was ist eine CIL-Kenn­zeich­nung?

Je nach Gewicht werden die Drohnen in der Betriebskategorie open in unterschiedliche CIL-Kennzeichnungen eingeteilt. Diese CIL-Kennzeichnung muss seit 1.1.2024 bereits beim Kauf neuer Drohnen am Gerät und auf der Verpackung verpflichtend ersichtlich sein.  Die CIL-Kennzeichnung gibt neben Gewicht auch Aufschluss darüber, wie weit die Drohne an Menschen herangeflogen werden darf und bestimmt auch den Aufwand bei der Online-Drohnenregistrierung (z.B. Drohnenführerschein).

Bitte informieren Sie sich auf Drone Space, der offiziellen Drohnenwebsite der Austro Control, über die Bedeutung der EU-Klassifizierung (CIL-Kennzeichnung) und der damit verbundenen Auflagen.

 

Ich betreibe ein älteres Droh­nen­mo­dell ohne CIL-Kenn­zeich­nung? Wie ist hier die Rege­lung?

Wenn Sie ein technisch älteres Drohnenmodell ohne CIL-Kennzeichnung betreiben, gilt laut Austro Control seit 1.1.2024 folgendes:
Bei Drohnen ohne CIL-Kennzeichnung ergibt sich die versicherte Unterkategorie A durch das Drohnengewicht.
Drohnen ohne CIL-Kennzeichnung bis 250 Gramm dürfen in der Unterkategorie A1 fliegen. Für alle Drohnen ohne CIL-Kennzeichnung über 250 Gramm gilt die Unterkategorie A3.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf Drone Space, der offiziellen Drohnenwebsite der Austro Control.

 

Wie muss die CIL-Kenn­zeich­nung aus­se­hen und wo finde ich sie?

Die CIL-Kennzeichnung wird durch eine eingekreiste Zahl, entweder 0, 1, 2, 3 oder 4, dargestellt. Diese ist abhängig vom Drohnengewicht. Dieses Beispiel auf der Website von Drone Space zeigt die CIL-Kennzeichnung 1.
Neue unbemannte Luftfahrzeuge, die seit 1.1.2024 auf dem Markt erhältlich sind, müssen über diese CIL-Kennzeichnung verpflichtend verfügen. Sie ist auf der Geräteverpackung und auf der Drohne selbst (z.B. beim Akkufach) zu finden.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf Drone Space, der offiziellen Drohnenwebsite der Austro Control.

 

Was ist eine Regis­trie­rungs­num­mer?

Die:Der Betreiber:in erhält nach erfolgreicher Online-Registrierung bei der Flugbehörde Austro Control eine Registrierungsnummer, die auf allen zu verwendenden Drohnen/Flugmodellen anzubringen ist. Das kann auch ganz einfach durch händisches Beschriften der Drohne/des Flugmodells mit einem wasserfesten Stift sein.

Gelten auf­grund des EU-Geset­zes nun in allen Mit­glieds­s­taa­ten die­sel­ben Regeln in punkto Droh­nen­flug?

Es gelten nicht zwingend dieselben Regeln für den Drohnenflug in allen Mitgliedsstaaten. Durch das Drohnen EU-Regulativ gibt es zwar eine Vereinheitlichung der Vorschriften, doch jeder Mitgliedsstaat der EU kann zusätzlich eigene, noch strengere, nationale Gesetze erlassen.

Wenn Sie im Ausland z.B. im Urlaub, Ihre Drohne steigen lassen möchten, informieren Sie sich vorab über das jeweilige Landesgesetz zum Drohnenflug. Sollten Sie eine ausländische Luftfahrtbehörde kontaktieren, informieren Sie diese über Ihre Registrierung in Österreich.

Drohnencheck

Was bezeich­net die Wiener Städ­ti­sche als Drohne?

Wenn wir von Drohnen sprechen, fassen wir unbemannte Luftfahrzeuge, Multicopter, Flugmodelle u.ä. Begriffe zusammen und verwenden dies als Überbegriff.

Was ist der Droh­nen­check?

Mit unserem Online-Service, dem Drohnencheck, können Sie durch die Beantwortung von Fragen mit ein paar Klicks rasch feststellen, in welche Kategorie Ihre Drohne/Ihr Flugmodell fällt und ob sie registrierungs- bzw. versicherungspflichtig ist. Anschließend können Sie für Flugmodelle und Drohnen der Betriebskategorie open gleich online die passende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen.

Denn zu beachten ist: Mit der Nutzung von Drohnen/Flugmodelle sind in Österreich und in der gesamten EU aufgrund der EU-Verordnung (EU (VO) 2019/947) und den zusätzlich geltenden Landesgesetzen auch gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Bitte lesen Sie dazu die Ausführungen der zuständigen Behörde, Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH (in weiterer Folge kurz Austro Control), sowie die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Drohnenwebsite der Austro Control namens Drone Space.

Muss ich mein unbe­mann­tes Luft­fahr­zeug bei der Austro Control regis­trie­ren?

Nein, Sie müssen Ihr unbemanntes Luftfahrzeug nicht bei der Austro Control registrieren. Das EU-Gesetz sieht vor, dass Sie sich als Betreiber:in einer oder mehrerer Drohnen/Flugmodelle bei der Austro Control online registrieren und gegebenenfalls einen Online-Drohnenführerschein absolvieren müssen.

Was Sie auf Ihrem bzw. Ihren unbemannten Luftfahrzeug/en anbringen müssen, ist die Registrierungsnummer. Diese erhalten Sie nach erfolgreichem Registrierungsprozess von der Austro Control. Außerdem ist es erforderlich, die Registrierungsbestätigung beim Drohnenflug mitzuführen.

Was ist die Gefähr­dungs­haf­tung?

Die Gefährdungshaftung ist eine Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr z.B. Betrieb einer Drohne ergeben. Der Schaden entsteht ohne eigenes Verschulden.

Wann muss ich mich als Betrei­ber:in bei der Austro Control regis­trie­ren?

Sie müssen sich vor dem Betrieb Ihrer unbemannten Luftfahrzeuge als Betreiber:in bei der Austro Control in folgenden Fällen registrieren:

  • Betrieb von Flugmodellen mit einem Abfluggewicht ab 1 g
  • Betrieb von Drohnen (ohne Sensor) mit einem Abfluggewicht ab 250 g
  • Betrieb von Drohnen mit einem Abfluggewicht von 250 g oder unter 250 g, die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten aufzeichnen kann, ausgerüstet sind. Das sind Geräte mit einer Kamera.
  • Betrieb von Drohnen mit einem Abfluggewicht von 250 g oder unter 250 g, die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sogenannte "Racing Drohnen“)

Ausgenommen von der Registrierung sind Sie nur, wenn Sie Spielzeugdrohnen (Kleinstgeräte, die unter die EU-Spielzeug-Richtlinie fallen) betreiben.

 

Was ist eine Spiel­zeugdrohne?

Spielzeugdrohnen sind so konzipiert, um von Kindern unter 14 Jahre zum Spielen verwendet zu werden, und haben folgende Merkmale:

  • keinen Sensor (keine Kamera) für die Aufzeichnung von personenbezogenen Daten
  • max. 79 Joule Bewegungsenergie
  • max. 30 Meter Flughöhe

Nur wenn diese Voraussetzungen zutreffen, muss sich die:der Betreiber:in nicht registrieren und auch nicht versichern. Aufgrund der Gefährdungshaftung empfehlen wir jedoch eine entsprechende Absicherung.

Was ist ein Flug­mo­dell?

Unbemannte Luftfahrzeuge ohne Sensor (Kamera) fallen untern den Begriff Flugmodell.

Was ist bei Film- und Foto­auf­nah­men mit meiner Drohne zu beach­ten?

Wenn die Kamera Ihrer Drohne ein Gerät zur Datenaufzeichnung (Film- und Fotoaufnahmen) besitzt, ist eine Registrierung bei der Austro Control erforderlich. Bitte beachten Sie die geltenden Regeln hinsichtlich des Datenschutzes sowie des Schutzes sonstiger Persönlichkeitsrechte, wenn Sie filmen und fotografieren. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass aus der Verletzung des Datenschutzes oder des Schutzes sonstiger Persönlichkeitsrechte kein Versicherungsschutz besteht.

Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Beachten Sie die Flugverbotszonen (No Drone Zone) in Österreich. Bitte informieren Sie sich ausreichend dazu beispielsweise auf der Website der Austro Control, der Drone Zone Austria oder des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Gibt es ein Min­dest­al­ter für den Betrieb von Drohnen?

Ja. Das Mindestalter für den Betrieb von Drohnen beträgt 16 Jahre.

Hinweis: Eine Registrierung bei der Austro Control als Drohnenbetreiber:in ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Es kann sich jedoch eine volljährige Person (z.B. Erziehungsberechtigte) behördlich registrieren, falls die:der Drohnenpilot:in erst 16 oder 17 Jahre alt ist. Wenn für Sie dieser Fall zutrifft und Sie eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (zur behördlichen Registrierung) abschließen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung.  

Wo finde ich gene­rell Infor­ma­ti­o­nen über die Ver­wen­dung von Drohnen?

Wir empfehlen Ihnen für generelle Informationen die offizielle Drohnenwebsite der Austro Control namens Drone Space oder die Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Ich möchte eine Drohne der Kate­go­rie spe­ci­fic oder cer­ti­fied schwe­rer als 25 kg ver­si­chern. Was kann ich tun?

Wenn Sie eine Drohne schwerer als 25 kg in der Betriebskategorie specific oder certified versichern möchten, nutzen Sie bitte den Drohnencheck. Danach können Sie eine Angebotsanfrage an uns übermitteln.

Drohnenversicherung

Warum brauche ich eine Ver­si­che­rung für meine Drohne?

Aus gesetzlichen Gründen ist in Österreich eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für bestimmte Drohnen verpflichtend. Die Versicherungspolizze muss auch spezifische Gerätedaten Ihres unbemannten Luftfahrzeugs wie z.B. Hersteller, Modellbezeichnung, Seriennummer, … enthalten.

Was kostet eine Droh­nen­ver­si­che­rung?

Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen davon ab, ob sie diese gewerblich oder privat nutzen, weiters vom Modell der Drohne (und seiner Kategorie) sowie der gewählten Versicherungssumme und -bausteine.

Welche Drohnen sind ver­si­che­rungs­pflich­tig?

Alle Flugmodelle und Drohnen, die kein Spielzeug sind, brauchen gemäß EU-Drohnengesetzt seit 31.12.2020 verpflichtend eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. In unserem Drohnencheck können Sie ganz einfach herausfinden, in welche Kategorie Ihr unbemanntes Luftfahrzeug fällt.  Anschließend können Sie für Flugmodelle und Drohnen der Betriebskategorie open gleich online die passende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen.

Für Drohnen anderer Betriebskategorien erhalten Sie wertvolle Handlungsempfehlungen.

Für eine Versicherung von Drohnen unter 25 kg der Betriebskategorien specific oder certified nutzen Sie bitte unsere Angebotsanfrage.

Muss ich mein unbe­mann­tes Luft­fahr­zeug vor der Regis­trie­rung bei der Austro Control ver­si­chern?

Ja, Sie müssen Ihr unbemanntes Luftfahrzeug vor der behördlichen Registrierung versichern. Laut EU-Drohnengesetz gibt es keine Registrierung ohne Versicherung. D.h. keine Drohne/kein Flugmodell darf ohne passenden Versicherungsschutz fliegen (ausgenommen Kleinstgeräte, die unter die EU-Spielzeug-Richtlinie fallen).

Die Polizzennummer der Luftfahrthaftpflicht-Versicherung Ihrer Drohne/n bzw. Ihres/Ihrer Flugmodell/e muss im Online-Registrierungsprozess der Austro Control angegeben werden.

Ist meine Drohne in der Haus­halts­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert?

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung unserer Haushaltsversicherung „Mit Sicherheit Wohnen“ ist die Haltung und Verwendung von Drohnen, mit einem Abfluggewicht von max. 250 g, einer max. Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule und einer Flughöhe von max. 30 Metern mitversichert.

Trotzdem kann für Drohnen laut EU-Gesetz Versicherungspflicht bestehen, die den Abschluss einer gesonderten Luftfahrt-Haftpflichtversicherung notwendig macht (die Haftpflicht im Rahmen der Haushaltsversicherung ist dann nicht mehr ausreichend).

Wo gilt der Ver­si­che­rungs­schutz?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Versicherungsfälle in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.

Ich möchte eine Drohne über 25 kg ver­si­chern. Was kann ich tun?

Wenn Sie eine Drohne über 25 kg versichern möchten, nutzen Sie bitte den Drohnencheck. Danach können Sie eine Angebotsanfrage an uns übermitteln.

Ich möchte eine Drohne der Kate­go­rie spe­ci­fic oder cer­ti­fied unter 25 kg ver­si­chern. Was kann ich tun?

Wenn Sie eine Drohne unter 25 kg der Betriebskategorie specific oder certified versichern möchten, übermitteln Sie uns bitte eine Angebotsanfrage. Danach wird sich gerne ein:e Mitarbeiter:in unseres Fachbereiches bei Ihnen melden.

Ist mein unbe­mann­tes Luft­fahr­zeug auch bei Wett­be­wer­ben ver­si­chert?

In Österreich sind Wettbewerbe von Drohnen/Flugmodelle automatisch mitversichert. Für Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Wettbewerben, Schauvorstellungen, Akrobatik-, Kunst - und Rekordflüge im europäischen Ausland (Europa im geografischen Sinn, den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren) kann gegen Mehrprämie eine entsprechende Deckung online beantragt werden.

Können Drohnen nur von aus­ge­wähl­ten Marken/Her­stel­ler ver­si­chert werden?

Nein, der Versicherungsschutz ist nicht auf einzelne Marken/Hersteller beschränkt. Es können auch Drohnen, die aus Einzelkomponenten zusammengestellt worden sind, versichert werden.

Müssen selbst­ge­baute Drohnen auch ver­si­chert werden?

Eine Versicherungs- und Registrierungspflicht ist auch bei selbstgebauten Drohnen mit folgenden Kriterien erforderlich:

  • Drohnen mit Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann (Kamera), auch wenn sie ein Abfluggewicht von 250 g oder unter 250 g haben
  • Drohnen, die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von mehr als 80 Joule entwickeln können (Racing Drohnen). Dies gilt auch, wenn sie 250 g oder unter 250 g wiegen.
  • Drohnen mit einem Abfluggewicht ab 250 g
Wenn min­der­jäh­rige Kinder Drohnen betrei­ben, gilt hier auch der Ver­si­che­rungs­schutz?

Nein, der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn minderjährige Kinder die Drohnen betreiben. Gemäß dem Drohnen EU-Regulativ per 31.12.2020 gilt ein Versicherungsschutz nur für Personen ab dem 16. Lebensjahr.

Hinweis: Eine Registrierung bei der Austro Control ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Ich möchte meine Drohne nur auf meinem Grund­s­tück fliegen lassen. Muss ich eine Ver­si­che­rung abschlie­ßen?

Das hängt von dem Gewicht und den weiteren Merkmalen (z.B. Sensor) Ihrer Drohne ab. Denn für die Registrierungspflicht kommt es nicht darauf an, wo die Drohne benutzt wird.

Muss sich auch ein:e Betrei­ber:in einer DJI Mavic Mini (oder eine ähn­li­che Drohne anderer Her­stel­ler:innen) regis­trie­ren?

Ja, auch die:der Betreiber:in eines solchen unbemannten Luftfahrzeugs muss sich registrieren. Denn die DJI Mavic Mini wiegt zwar unter 250 g, ist jedoch mit einer Kamera (Sensor) ausgestattet. 

Das gilt auch für Drohnen von 250 bis 430 Gramm, die bisher unter 79 Joule und unter 30 Metern betrieben werden. Auch diese unterliegen seit 31.12.2020 der EU-Regulierung und die:der Betreiber:in muss registriert werden.

Muss auch die DJI Mavic Mini (oder eine ähn­li­che Drohne anderer Her­stel­ler:innen) ver­si­chert werden?

Durch die Registrierungspflicht dieser Drohne ergibt sich auch eine Versicherungspflicht. Das gilt auch für Drohnen von 250 bis 430 Gramm, die bisher unter 79 Joule und unter 30 Metern betrieben werden, auch diese unterliegen seit 31.12.2020 der EU-Regulierung und müssen versichert werden.

Online Abschluss Drohnenversicherung

Für welche Luft­fahr­zeuge kann online Ver­si­che­rungs­schutz bean­tragt werden?

Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge der Betriebskategorie open kann online ein Versicherungsschutz, nämlich eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, abgeschlossen werden.

Gibt es für diesen Online-Abschluss Alters­be­schrän­kun­gen?

Nachdem eine Registrierung bei der Austro Control erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist, kann auch der Versicherungsvertrag zur Luftfahrt-Haftpflicht erst ab dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Wann beginnt mein Ver­si­che­rungs­schutz?

Bei Versicherung eines Flugmodells mit einem Gewicht bis maximal 25 kg ohne Sensor:
Ihr Versicherungsschutz besteht erst nach Zustellung des Versicherungsvertrages (Polizze) ab dem im Antrag genannten Datum. Der Versicherungsvertrag wird Ihnen per E-Mail zugestellt. Vorher besteht kein Versicherungsschutz.

Bei Versicherung eines unbemannten Luftfahrzeuges mit Sensor:
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie per E-Mail eine Versicherungsbestätigung. Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Zustellung dieses E-Mails ab dem im Antrag genannten Datum.

Für wie viele Flug­mo­delle kann ich inner­halb eines Antra­ges Ver­si­che­rungs­schutz bean­tra­gen?

Sie können online innerhalb eines Antrages für ein oder mehrere Flugmodelle (gemäß Betriebskategorie open) mit einem Gewicht bis maximal 25 kg Versicherungsschutz beantragen.

Für wie viele unbe­mannte Luft­fahr­zeuge kann ich inner­halb eines Antra­ges einen Ver­si­che­rungs­schutz bean­tra­gen?

Sie können online innerhalb eines Antrages für ein unbemanntes Luftfahrzeug der Betriebskategorie open Versicherungsschutz beantragen.

Wenn Sie mehrere Drohnen versichern möchten, übermitteln Sie uns bitte eine Angebotsanfrage. Danach wird sich gerne ein:e Mitarbeiter:in aus dem zuständigen Bereich bei Ihnen melden.

Wie erhalte ich meinen Ver­si­che­rungs­ver­trag?

Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs Ihres Antrages. Mit Zugang dieses E-Mails ist der Versicherungsantrag bei uns eingelangt und wird geprüft. Außerdem werden Ihnen die dem Versicherungsantrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sowie die Allgemeinen Informationen per E-Mail übermittelt und zum Download bereitgestellt, die Sie bereits vor Beantragung heruntergeladen und bestätigt haben. Der Versicherungsvertrag (Polizze) kommt mit Zugang einer Versicherungsbestätigung des Versicherers zustande, die Sie per E-Mail erhalten. Vorher besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsvertrag (Polizze) wird Ihnen per E-Mail übermittelt. Wir empfehlen, diese Unterlagen gut aufzubewahren, da sie Daten zum Versicherungsvertrag enthalten, die im Versicherungsfall benötigt werden.

Bitte führen Sie die Versicherungsbestätigung mit, wenn Sie mit Ihrer Drohne fliegen.

Was bedeu­tet Son­der­zie­hungs­recht?

Sonderziehungsrecht (abgekürzt SZR) steht für eine 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Recheneinheit, die international als Zahlungsmittel verwendet werden kann. Der Kurs wird täglich berechnet und vom IWF bekannt gegeben.

Neben der Versicherungssumme sind die gesetzlich verpflichtenden SZR 750.000 deutlich ausgewiesen. So ist auch die Deckung bei internationalen Schadensfällen (mit fremder Währung außer Euro), die gerade im Luftfahrt-Bereich eine große Rolle spielt, gesichert.

Habe ich ein Rück­tritts­recht?

Sie haben gemäß §§ 5c VersVG und 8 FernFinG das Recht, vom Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Monat oder mehr ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in geschriebener Form zurückzutreten. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserer Serviceline unter kundenservice@wienerstaedtische.at auf. Für Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat besteht kein Rücktrittsrecht (§ 10 Ziffer 2 FernFinG).
Die oben erwähnten gesetzlichen Bestimmungen finden Sie gesammelt auf unserer Website oder werden Ihnen auf Wunsch kostenfrei zugesandt.

Wann beginnt meine Rück­tritts­frist?

Die Rücktrittsfrist beginnt mit Vertragsabschluss, Zugang der Polizze und der Versicherungsbedingungen, der Belehrung über das Rücktrittsrecht sowie dem Zugang der Allgemeinen Informationen.

Meldung eines Schadens

Wie kann ich einen Schaden mit meinem unbe­mann­ten Luft­fahr­zeug melden?

Alle Informationen zur Meldung eines Schadens mit Ihrer Drohne/Ihrem Flugmodell und, welche Unterlagen wir benötigen, finden Sie im Servicebereich auf unserer Website.

Kontaktmöglichkeiten

Wo finde ich mehr Infor­ma­ti­o­nen zu den Droh­nen­ka­te­go­rien?

Für mehr Informationen zu den Drohnenkategorien informieren Sie sich auf der offiziellen Drohnenwebsite der Austro Control namens Drone Space.

Wo kann ich die Ände­run­gen zum EU Droh­nen­ge­setz finden?

Die Änderungen zum EU Drohnengesetz, gültig seit 31.12.2020, finden Sie auf der offiziellen Drohnenwebsite der Austro Control namens Drone Space.

Ich brauche Unter­stüt­zung beim Online-Abschluss - wer kann mir helfen?

Unser Serviceteam steht Ihnen gerne im Rahmen einer persönlichen Videoberatung mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie beim Online-Abschluss bei Bedarf mit geteiltem Bildschirm.

Im gemeinsamen Gespräch finden wir schnell und bequem eine Lösung für Ihr Anliegen. Und das ganz einfach – per Knopfdruck auf Ihrem PC, Smartphone oder Tablet.

 

Ich habe noch zusätz­li­che Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter + 43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse kundenservice@wienerstaedtische.at einbringen.

Droh­nen­ver­si­che­rung

Das Gefühl der Freiheit beim Fliegen mit Ihrer Drohne genießen. Alle rechtlichen Vorgaben erfüllen Sie mit der Drohnenversicherung. Gehen Sie gut abgesichert in die Lüfte.