Sorgenfreier Freizeitspaß: Mit einem Schlag abgesichert.
Hole-in-one – der Traum für Sie als Golfer:in. Damit Sie darauf gezielt hintrainieren können, nimmt Ihnen die Golfversicherung die Sorgen rundherum ab. Sie schützt Ihre eigene oder gemietete Golfausrüstung. Ob auf dem Golfplatz, im Auto, Flugzeug, Hotel oder zu Hause. Auch ihr elektrischer Trolley und Ihr Golfkart sind dabei abgesichert.
Golfversicherung – Ihre Vorteile
Vertreiberinformation: Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien, ist ein Versicherungsunternehmen und bietet vor Vertragsabschluss Beratung an.
Vertreiberinformation herunterladen
Warum brauche ich eine Golfversicherung?
Die eigene Golfausrüstung hat ihren Preis. Um auf Nummer sicher zu gehen und auch im Falle eines Missgeschicks, dafür ist die Golfversicherung da. Denn versichert ist die gesamte Ausrüstung. Und bei der Wiederbeschaffung wird der Neuwert bis zur gewählten Versicherungssumme übernommen.
Häufig gestellte Fragen zur Golfversicherung
- Wie viel kostet eine Golfversicherung?
-
Die Kosten für eine Golfversicherung hängen von dem Wert Ihrer Golfausrüstung ab. Berechnen Sie Ihre Prämie online oder schließen Sie Ihre Golfversicherung gleich online ab.
- Für wen lohnt sich eine Golfversicherung?
-
Eine Golfversicherung lohnt sich für alle Golfer:innen mit eigener Ausrüstung. Denn eine Golfausrüstung hat ihren Preis. Versichert ist die gesamte Ausrüstung. Und bei der Wiederbeschaffung wird der Neuwert maximal bis zur Versicherungssumme übernommen. Auch geliehene Golfausrüstung ist versichert, wenn nicht bereits eine Versicherung von der:vom Vermieter:in besteht.
- Was ist eine Hole in One Versicherung?
-
Es gehört zur Etikette, dass die:der Golferspieler:in, der:dem ein Hole in One gelingt, dieses auch gebührend feiert und nach dem Turnier zu einer Hole in One Feier einlädt. Das kann ganz schön teuer werden . Die Hole in One Versicherung springt hier ein und übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten.
- Weitere Fragen
Downloads
- Kundenfolder
- Gesetzliche Informationen